Versorgungsapotheker

BVVA: Forderungen für Apothekenreform

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Berlin -

Auch die auf bestimmte Versorgungsbereiche spezialisierten Apothekerinnen und Apotheker wappnen sich für die anstehenden politischen Gespräche. Der Bundesverband der Versorgungsapotheker (BVVA) geht mit einem Positionspapier ins Rennen.

Als zentrale Forderungen hat die Vorsitzende Heike Gnekow auf der BVVA-Jahrestagung in Mainz Rechtssicherheit für die Arzneimittelversorgung in spezialisierten Versorgungsbereichen, die Stärkung der öffentlichen Apotheken als Versorger der Bevölkerung im gesamten ambulanten Bereich, die vollständige Abschaffung der Nullretaxationen und den Einsatz für die Verblisterung gegen den Pflegenotstand bezeichnet. Sie setzte sich erneut für Überlegungen ein, die Apotheken künftig auch in der Rechtsform der Apotheker-GmbH zu ermöglichen.

Der vom Verband der Klinikapotheker (Adka) geforderten Ausweitung der Tätigkeit von Krankenhausapotheken in den ambulanten Bereich erteilte Gnekow eine deutliche Absage. Denn wenn diese künftig den kompletten Bedarf aller Institutionen ihres Trägers decken könnten, ist laut BVVA mit einem weiteren Vorstoß der Kliniken in die ambulante Versorgung zu rechnen.

Dabei gehe es nicht nur um die Ausdehnung auf MVZ in Trägerschaft des Krankenhauses, sondern auch um Heime, Hospize, SAPV-Teams und ambulante Pflegedienste des Krankenhausträgers und nicht nur um onkologische Zubereitungen, sondern alle Sterilzubereitungen, Rezepturen, Entlassmedikationen und Fertigarzneimittel. Anderenfalls drohe die Abschaffung des Fremd- und Mehrbesitzverbots durch die Hintertür. Außerdem drohten wettbewerbsrechtliche Probleme, wenn mit Steuergeldern geförderte Kliniken mit ihren Klinikapotheken in Konkurrenz zu öffentlichen Apotheken träten.

Eine weitere Priorität des BVVA ist die Übermittlung der E-Rezepte zwischen Arztpraxis und vertragsgebundener Apotheke in der Heimversorgung; durch den Heimversorgungsvertrag und die unterzeichnete Einverständniserklärung des Heimbewohners sei dies eigentlich rechtlich legitimiert. Da die Abda aber eine andere Auffassung vertrete, bedürfe es aber der mit dem Apotheken-Reformgesetz (ApoRG) schon vorgesehenen gesetzlichen Klarstellung.

Bei der Verblisterung müsse für die Chargenübermittlung eine dauerhafte Lösung her. Mehr Kooperation müsse rechtlich auch im Bereich der SAPV sowie der Substitutionsversorgung ermöglicht werden.

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