EuGH Spezial

BVDAK: Zu früh für Freudentänze

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Der Bundesverband Deutscher Apothekenkooperationen (BVDAK) hat die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) mit „Erleichterung zur Kenntnis genommen“. Das Urteil sei jedoch kein Grund zur Entwarnung: „Für Freudentänze ist es noch zu früh“, sagte Dr. Stefan Hartmann, Vorsitzender des BVDAK.

Der Verband sieht in der gesetzgeberischen Gestaltungsfreiheit der einzelnen Mitgliedsstaaten erhebliches Konfliktpotenzial. Hartmann: „Der große Dammbruch konnte vorerst abgewendet werden. Aber potentielle Kettenbetreiber werden weiterhin versuchen, sich der Arzneimittelversorgung in Deutschland zu bemächtigen“, so Hartmann.

Die Gesundheitspolitik der letzten Jahre lässt nach Einschätzung des BVDAK weitere Entwicklungen befürchten, die eine „Aufweichung der starken Strukturen der Arzneimittelversorgung zum Ziel haben.“ Dabei verweist der Verband auf die aktuelle Liberalisierung des deutschen Apothekenmarktes, in deren Folge die OTC-Preise freigegeben, Pick up-Stellen toleriert und der Versandhandel mit Medikamenten erlaubt wurde.

Erst die Bundestagswahl bringt nach Ansicht des BVDAK Klarheit in der Frage, in welche Richtung sich der Apothekenmarkt weiter entwickeln wird: „Unsere Bundestagsabgeordneten werden es in der Hand haben, Apothekenketten in Deutschland zuzulassen oder die inhabergeführte Apotheke zu stärken“, so Hartmann weiter.

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