Einheitliche Ausbildung

Bundestag beschließt Pflegeassistenzgesetz

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Berlin -

Der Bundestag hat das Gesetz über die Einführung einer bundeseinheitlichen Pflegefachassistenzausbildung verabschiedet. Bundesfamilienministerin Karin Prien und Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (beide CDU) hatten den Entwurf ins Kabinett eingebracht hatten. Die einheitliche Pflegefachassistenzausbildung soll ein wichtiger Baustein zur Modernisierung der Pflege und zur Sicherung des Personalbedarfs für die Pflege in Deutschland werden.

Mit dem Pflegefachassistenzeinführungsgesetz wird ein eigenständiges, bundesweit einheitliches Berufsprofil für die Pflegefachassistenz geschaffen. Damit können künftig Personen mit der Qualifikation einer Pflegefachassistenz leichter in ein anderes Bundesland wechseln: Die neue Ausbildung ersetzt die bisherigen 27 landesrechtlich geregelten Pflegehilfe- und Pflegeassistenzausbildungen. Auch die Anerkennung ausländischer Berufsabschlüsse wird erleichtert.

„In einer älter werdenden Gesellschaft brauchen wir ein breites Spektrum an beruflichen Qualifikationen und klaren beruflichen Perspektiven, um die Pflege auch in Zukunft zu sichern“, so Warken. „Mit dem heute verabschiedeten Gesetz schaffen wir die Grundlage für eine bundeseinheitliche Ausbildung zur Pflegefachassistenz und sorgen bereits in der Ausbildung für eine angemessene Vergütung. Die Ausbildung eröffnet neue Karrierewege in der Pflege. Gemeinsam wollen wir so mehr Menschen für diesen Beruf begeistern.“

Prien sprach von einem wichtigen Zeichen, dass der Bundestag in einem sehr zügigen Verfahren über dieses Gesetz entschieden habe und damit dem Wunsch von Ländern und professionell Pflegenden nach einem schnellen Inkrafttreten der bundesgesetzlichen Regelung Rechnung trage. „Die Sicherung guter Pflege ist eine der großen gesellschaftlichen Aufgaben unserer Zeit. Das Pflegefachassistenzgesetz leistet dazu einen wichtigen Beitrag. Die neue Ausbildung ist modern, vergütet und bietet vielfältige Entwicklungsmöglichkeiten. Sie steht dabei auch Menschen ohne Schulabschluss offen. Das schafft Bildungschancen und erschließt neue Ausbildungspotentiale.“

Laut Thomas Knieling, Bundesgeschäftsführer des Verband Deutscher Alten- und Behindertenhilfe (VDAB), geht das Gesetz aber in zentralen Punkten an der Realität in der Pflege vorbei. „Die Einführung eines einheitlichen Personalbemessungsverfahrens ist richtig und überfällig. Ebenso unerlässlich ist eine bundesweit standardisierte Ausbildung zur Pflegeassistenz – das zeigt der gravierende Fachkräftemangel deutlich. Dieser Teil des Gesetzes ist ausdrücklich zu begrüßen. Doch: Eine Ausbildungsdauer von nur einem Jahr wäre aus praktischer Sicht sinnvoll. Die erforderlichen Fähigkeiten lassen sich in diesem Zeitraum gut vermitteln und Einrichtungen sind dringend auf Entlastung angewiesen. Es bleibt jedoch zu befürchten, dass der Bundesrat das Gesetz einfach durchwinkt und damit eine wichtige Chance auf echte Verbesserungen in der Langzeitpflege ungenutzt bleibt.“

Die wichtigsten Regelungen

  • Die neue bundesweite Pflegefachassistenzausbildung ersetzt die bisherigen 27 unterschiedlichen Landesregelungen.
  • Die Ausbildung ist generalistisch ausgerichtet und umfasst Pflichteinsätze in den zentralen Versorgungsbereichen stationäre Langzeitpflege, ambulante Langzeitpflege sowie stationäre Akutpflege.
  • Start der Ausbildung ab 1. Januar 2027.
  • Dauer: In der Regel 18 Monate in Vollzeit. Teilzeit und Verkürzungen sind möglich, insbesondere bei einschlägiger Berufserfahrung
  • Zugang: In der Regel mit Hauptschulabschluss, aber auch ohne formalen Abschluss bei positiver Prognose der Pflegeschule möglich
  • Vergütung: Alle Auszubildenden erhalten künftig eine angemessene Ausbildungsvergütung
  • Aufstiegsmöglichkeiten: Anschlussfähigkeit an die Ausbildung zur Pflegefachperson (auch verkürzt möglich) mit anschließender Möglichkeit zum Pflegestudium
  • Anerkennung ausländischer Abschlüsse: Einheitliche Regelung mit Kenntnisprüfung oder Anpassungslehrgang statt umfassender Gleichwertigkeitsprüfung

Für einen Ausbildungsstart 2027 muss das Finanzierungsverfahren 2026 beginnen. Das Gesetz bedarf der Zustimmung durch den Bundesrat.

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