Apothekenbetriebsordnung

Brandenburg: Geteilte Tabletten doch verblistern

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Berlin -

Am Freitag wird im Bundesrat über die neue Apothekenbetriebsordnung (ApBetrO) abgestimmt. Auch für Apotheken, die Arzneimittel stellen und verblistern, ist die Entscheidung wegweisend: Unter anderem soll ein QM-System, separate Räume und unter Umständen eine zusätzliche Schleuse gefordert werden. Um Details wird bis zuletzt gerungen: Brandenburg reichte einen nachträglichen Änderungsantrag ein, nach dem geteilte Tabletten zumindest in einigen Fällen doch gestellt oder verblistert werden können sollen.

 

Nach dem Entwurf der Regierung sollen Tabletten in Ausnahmefällen geteilt werden können, Details sollen im QMS festgelegt werden. Unter anderem solle eine tatsächliche Bruchrille – und nicht nur eine Schmuckrille – vorliegen, heißt es in der Begründung. Die Teilung müsse zudem der Dosierung dienen. Dabei sollen die Apotheken beachten, dass die Angaben der Hersteller keine Qualitätsaussagen zu einer Zwischenlagerung, etwa im Blister, enthielten.

Der Gesundheitsausschuss der Länder fordert dagegen, die Teilung von Tabletten vor dem Stellen oder Verblistern ganz zu verbieten: Hierzu lägen keinerlei Stabilitätsdaten vor, begründet der Ausschuss die Empfehlung an das Plenum. Nach dem Stand der Wissenschaft sei dasVerblistern geteilter Tabletten „fachlich nicht gerechtfertigt“.

In Brandenburg ist man mit dem Verbot nicht einverstanden: Zwar solle grundsätzlich das Teilen vermieden werden, heißt es in dem Änderungsantrag. Auf ärztliche Anordnung und bei „nachgewiesener Validierung der Stabilität über den Haltbarkeitszeitraum des Blisters oder des wiederverwendbaren Behältnisses“ sollten Tabletten geteilt werden dürfen, wenn die entsprechende Dosierung im Markt fehle und die Versorgung anders nicht gesichert werden könne.

 

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