EuGH Spezial

BMG: Sicherung vor Kapitalmarktinteressen

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Die Bundesregierung hat das Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) zum Fremdbesitzverbot für Apotheken und die Vereinbarkeit der deutschen Vorschrift mit dem Europarecht begrüßt. „Die Apotheke im Eigentum des Apothekers sichert in Deutschland eine von Kapitalmarktinteressen unabhängige Arzneimittelversorgung“, sagte Bundesgesundheitsministerin Ulla Schmidt (SPD). Mit seinem heutigen Urteil habe der EuGH Rechtsklarheit geschaffen.

Der Richterspruch bestätige die große Verantwortung der Apothekerinnen und Apotheker für die sichere und qualitativ hochwertige Versorgung der Menschen mit Arzneimitteln. „Ich erwarte, dass die Apothekerschaft dieser Verantwortung auch in Zukunft gerecht wird und ihre Bemühungen zur ständigen Verbesserung der Qualität und der Wirtschaftlichkeit der Arzneimittelversorgung fortsetzt“, so Schmidt

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