Regierungsausgaben

BMG: Rund 23.600 Euro für Fotografen und Visagisten

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Berlin -

Das Bundesgesundheitsministerium (BMG) hat zwischen Anfang Mai und Anfang August rund 23.600 Euro für fotografische Begleitung sowie für Visagisten- und Friseurdienstleistungen ausgegeben. Das geht aus der Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der AfD hervor. Damit gehört das Ressort zu den Minsterien mit den höchsten Ausgaben in diesem Bereich.

Zwischen Mai und August wurden im BMG insgesamt 18.535,69 Euro für Fotografen und 5063,01 Euro für Visagisten und Friseure ausgegeben. Insgesamt summieren sich die Ausgaben damit auf 23.598,70 Euro. Das BMG ist damit das Ministerium mit den dritthöchsten Ausgaben.

Spitzenreiter ist das Finanzministerium mit insgesamt 36.005,45 Euro – 33.721,80 Euro für Fotografen und 2283,65 Euro für Visagisten und Friseure. Darauf folgt das Wirtschaftsministerium mit insgesamt 31.735,09 Euro – 12.471,33 Euro für Fotografen und 19.264,76 Euro für Visagisten und Friseure. Die geringsten Ausgaben wurden vom Justizministerium gemeldet. Hier sind nur 1067,86 Euro für Fotografen angefallen, Ausgaben für Visagisten und Friseure gab es keine.

  • Bundesfinanzministerium: 36.005,45 Euro (Fotografen: 33.721,80 Euro; Visagisten/Friseure: 2283,65 Euro)
  • Bundeswirtschaftsministerium: 31.735,09 Euro (Fotografen: 12.471,33 Euro; Visagisten/Friseure: 19.264,76 Euro)
  • Bundesgesundheitsministerium: 23.598,70 Euro (Fotografen: 18.535,69 Euro; Visagisten/Friseure: 5063,01 Euro)
  • Bundespresse- und Informationsamt: 22.548,23 Euro (Fotografen: 10.196,03 Euro; Visagisten/Friseure: 12.352,20 Euro)
  • Auswärtiges Amt: 18.887,74 Euro (Fotografen: 18.887,74 Euro; Visagisten/Friseure: 0 Euro)
  • Bundeskanzleramt: 12.501,30 Euro (Fotografen: 0 Euro; Visagisten/Friseure: 12.501,30 Euro)
  • Bundesbeauftragter für Kultur und Medien: 17.303,16 Euro (Fotografen: 16.859,16 Euro; Visagisten/Friseure: 444 Euro)
  • Bundesbildungsministerium: 10.321 Euro (Fotografen: 9721Euro; Visagisten/Friseure: 600 Euro)
  • Bundesforschungsministerium: 7650,01 Euro (Fotografen: 7293,01 Euro; Visagisten/Friseure: 357 Euro)
  • Bundesbauministerium: 9444 Euro (Fotografen: 6302 Euro; Visagisten/Friseure: 3142 Euro)
  • Bundesministerium für Arbeit und Soziales: 6425,69 Euro (Fotografen: 5176,50 Euro; Visagisten/Friseure: 1249,19 Euro)
  • Bundesumweltministerium: 5039,47 Euro (Fotografen: 4421,67 Euro; Visagisten/Friseure: 618,80 Euro)
  • Bundeslandwirtschaftsministerium: 4335,64 Euro (Fotografen: 4068,14 Euro; Visagisten/Friseure: 267,50 Euro)
  • Bundesjustizministerium: 1067,86 Euro (Fotografen: 1067,86 Euro; Visagisten/Friseure: 0 Euro)

In den meisten Ministerien werden Fotografen nur vertraglich beauftragt und sind nicht fest angestellt. Ausnahme bilden hier das Presse- und Informationsamt der Bundesregierung, in dem zudem vier Personen als Fotograf oder Fotografin unbefristet angestellt sind, und das Bundesverkehrsministerium, das eine unbefristet angestellte Person die fotografische Begleitung der Hausleitung übernimmt. Visagistinnen oder Visagisten, Kosmetikerinnen oder Kosmetiker oder Friseurinnen oder Friseure sind in keinem Ministerium angestellt.

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