EuGH Spezial

BAH: Bloße Behauptungen

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Der Bundesverband der Arzneimittelhersteller (BAH) hat das Urteil zum Fremdbesitzverbot für Apotheken des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) begrüßt: Angesichts der bloßen Behauptung, die Arzneimittelversorgung sei außerhalb von Apotheken effizienter und kostengünstiger, besteht laut BAH keine Notwendigkeit, das Apothekensystem zu ändern. Man habe sich stets für das System der freiberuflich-inhabergeführten Apotheken eingesetzt, teilte der BAH mit.

Für den BAH gewährleisten nur der Grundsatz der Apothekenpflicht und die Apothekenbetriebsordnung „ein hohes Sicherheitsniveau bei der Abgabe von Arzneimitteln.“ Der BAH spreche sich daher weiterhin für die Beibehaltung der grundsätzlichen Apothekenpflicht für nicht verschreibungspflichtige Arzneimittel mit den bisherigen Ausnahmen aus.

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