Bayern

Hubmann: Honorar anpassen und ausbauen

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Berlin -

Der Vorsitzende des Bayerischen Apothekerverbands (BAV), Dr. Hans-Peter Hubmann, hat die Berechnung des Apothekenhonorars als „absolut leistungsfeindlich“ kritisiert. Bei der gestrigen Mitgliederversammlung forderte er einen besseren Anpassungsmechanismus für den Festzuschlag und einen Ausbau der Honorierung.

Hubmann wies in diesem Zusammenhang auf eine Gesetzeslücke hin: Bei dem Anpassungsmechanismus des Bundeswirtschaftsministeriums (BMWi) würden Rohertragsteigerungen durch mehr abgegebene Packungen den Kostensteigerungen gegengerechnet. Das bedeute letztendlich ein Einfrieren des Honorars auf bestenfalls derzeitigem Niveau.

Anders als bei Krankenhäusern oder der ambulanten ärztlichen Versorgung, wo es ebenfalls einen Mehrleistungsabschlag gebe, veranlassten Apotheker die Leistung nicht selbst. „Und der Mehrleistungsabschlag beträgt dort lediglich 25 bis 50 Prozent, nicht 100 Prozent wie bei uns“, so Hubmann. Dies sei nicht hinnehmbar und müsse geändert werden. Der BAV werde dies in Gesprächen mit der Politik, etwa bei Parteitagen und Parlamentarischen Abenden, immer wieder einfordern.

Hubmann warnte außerdem, dass Apotheken auf lange Sicht wirtschaftlich von der Rx-Versorgung gesetzlich Versicherter dominiert würden. Dieser Bereich werde aber dauerhaft politischer Einflussnahme ausgesetzt sein. Einerseits würden immer mehr Forderungen nach hochwertigen Leistungen laut, andererseits erfolge die Bereitschaft zur wirtschaftlichen Anerkennung nur mit „Blick auf Kassenlage“.

Politisches Ziel des Deutschen Apothekerverbands (DAV) und der Landesapothekerverbände sei daher, durch den Ausbau der Honorierung von Dienstleistungen die Abhängigkeit von Preis und Menge abgegebener Packungen sukzessive zu senken. Solche Leistungen könnten laut Hubmann etwa die pharmazeutische Beratung mit Medikationsplan oder das Medikationsmanagement zusammen mit Ärzten sein.

Darüber hinaus forderte Hubmann, das Fixhonorar für Fertigarzneimittel auch für die Abgabe von Rezepturen zu veranschlagen. Auch bei Rezepturen fielen Logistik- und Beratungsleistungen an – die Rezeptur-Vergütung sei aber nur für die Herstellung vorgesehen. Auch für eine Erhöhung der Dokumentationsgebühr sprach sich Hubmann aus.

BAV-Geschäftsführer Dr. Stefan Weber sprach über die laufenden Verträge. Der wichtigste ist demnach der Arzneimittelversorgungsvertrag mit den Verbänden der Bayerischen Regionalkassen, der im Oktober in geänderter Form in Kraft getreten ist.

Weber hob die Erleichterungen für die Praxis hervor: So habe man geregelt, dass für die Übereinstimmung der Betriebsstättennummer keine Prüfpflicht bestehe, und die Verfahrensweise beim Fehlen der lebenslangen Arztnummer vereinfacht. Zudem dürfe ein Vielfaches der größten Packung bei Stückzahlverordnung auch dann abgegeben werden, wenn der Vertragsarzt nicht durch einen besonderen Vermerk auf die Abgabe genau der verordneten Menge hingewiesen habe.

Ein Kapitel für sich sei inzwischen die Hilfsmittelversorgung, so Weber. Wegen der zunehmenden Diversifizierung des Marktes sei es schwer, den Durchblick zu behalten. Weber verwies in diesem Zusammenhang auf das Online-Vertragsportal (OVP) der Verbände. „Inzwischen haben wir schon rund 2000 Mitgliedsapotheken in Bayern als Teilnehmer und sind damit im bundesweiten Konzert ganz vorn dabei“, so der BAV-Geschäftsführer.

Den Softwarehäusern stehe die entsprechende Schnittstelle zur Verfügung. „Fragen Sie Ihr Softwarehaus, ob es sich an der Umsetzung dieser Schnittstelle beteiligt und wann Ihnen das Ergebnis für Ihre praktische Arbeit in der Apotheke zur Verfügung stehen wird“, forderte Weber die Apotheker auf.

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