Streit um 44.000 Euro

AKWL: 18 Klagen gegen Beitragsbescheide

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Berlin -

In der Apothekerkammer Westfalen-Lippe (AKWL) wehren sich Mitglieder gegen die Beitragsbescheide. Insgesamt klagten aktuell 18 Kammermitglieder, allesamt Inhaber, gegen die Beitragsbescheide, erklärte Sören Cromberg auf der Kammerversammlung.

 

Insgesamt gehe es um ein Beitragsvolumen von 44.000 Euro. Allerdings sei davon auszugehen, dass die Kläger, die im zweiten Quartal geklagt haben, dies auch im dritten Quartal tun werden. Daher sei davon auszugehen, dass der Klagewert um circa 22.000 Euro steigen werde, sofern es bei den 18 Klägern bleibe.

Hintergrund seien Klagen im Nachbarbezirk Nordrhein. Das Verwaltungsgericht Düsseldorf hatte entschieden, dass die Rücklagen der dortigen Kammer unverhältnismäßig seien.

Gestützt durch diese Entscheidung hätten nun auch Mitglieder der AKWL geklagt, so Cromberg.

Das Verwaltungsgericht habe die Berufung nicht zugelassen. Im Moment sei die Apothekerkammer Nordrhein (AKNR) dabei, die Zulassung der Berufung zu erstreiten. Dies werde sich auch auf die Verfahren bei der AKWL auswirken.

Das Gericht berufe sich bei seiner Entscheidung auf die Normen aus der Rechtsprechung zur Industrie- und Handelskammer (IHK). Nach Auffassung der AKNR – und auch nach der der AKWL – sei die Auffassung des Gerichts nicht haltbar und nicht korrekt. „Deshalb sind wir da zuversichtlich“, erklärte Cromberg. Das Recht der IHK unterscheide sich von dem einer Heilberufskammer.

Wenn man diesen Gedankengang zu Ende denke, würde das bedeuten, dass ein Haushalts- und Kassenplanungsbeschluss in der Kammer von einem Gericht infrage gestellt werden könnte.

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