EuGH Spezial

ADKA: Sieg für die Patienten

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Die deutschen Krankenhausapotheker sehen in der Bestätigung des Fremdbesitzverbots durch den Europäischen Gerichtshof (EuGH) einen erneuten „Sieg für die deutschen Patienten“. „Schon im Verfahren zur Krankenhausversorgung hat der EuGH im September 2008 den Qualitätsgedanken in den Vordergrund gestellt und damit Wettbewerbsbeschränkungen gerechtfertigt“, sagte Holger Hennig, Präsident des Bundesverbands Deutscher Krankenhausapotheker (ADKA).

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