Versandhandel

ABDA sucht Plan B für Pick-up

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Die ABDA ändert in Sachen Pick-up zwar nicht ihre Strategie, aber ihre Taktik: Weil ein Rx-Versandverbot derzeit utopisch ist und ein Pick-up-Verbot an den Verfassungsressorts abprallt, denkt man im Berliner Apothekerhaus über Alternativen nach: Über Bedarfsprüfungen für Rezeptsammelstellen soll der unkontrollierte Arzneimittelverkehr abgefangen werden. Das eigentliche Problem, dessen ist man sich in der Jägerstraße bewusst, löst der Ansatz nicht.

Mit ihrer Fundamentalposition gegen Pick-up hatten es sich die Apotheker im gesundheitspolitischen Berlin zuletzt schwer gemacht. Mitunter wurden die Standesvertreter sogar regelrecht vorgeführt, beispielsweise vom heutigen Bundesgesundheitsminister Daniel Bahr (FDP), der ABDA-Präsident Heinz-Günter Wolf auch öffentlich ermahnte, den Bogen nicht zu überspannen.

Dabei war die Position der Apotheker aus juristisch-strategischer Sicht durchaus nachzuvollziehen. Wer Pick-up verbieten wolle, komme an einem Rx-Versandverbot nicht vorbei, hieß es stets bei der ABDA: Vorschläge für eine Lösung unterhalb eines Versandverbots seien mit Blick auf die Berufsausübungsfreiheit verfassungsrechtlich immer angreifbar.

Dass das Thema nicht nur juristisch, sondern auch politisch ein heißes Eisen ist, zeigt die ausgeprägte Scheu der Entscheidungsträger. Bringt uns einen neuen Vorschlag, wurden die Apotheker wieder und wieder abgewiesen - einen, der rechtlich sauber und politisch vertretbar, mit anderen Worten: der kein Verbot ist.

Bei seiner Klausurtagung Mitte August hat der Geschäftsführende ABDA-Vorstand jetzt noch einmal alle Handlungsmöglichkeiten zu Papier gebracht - vom Rx-Versandverbot bis hin zu der Option, sich überhaupt nicht mehr mit dem Thema zu beschäftigen. Da der Koalitionsvertrag in Sachen Pick-up-Verbot das sprichwörtliche Papier nicht wert ist, auf dem er gedruckt ist, andererseits eine Kapitualtion nicht infrage kommt, setzt man in der Jägerstraße jetzt offenbar auf einen Mittelweg.


Dem Vernehmen nach geht der Vorschlag in die Richtung, dass Pick-up-Punkte Rezeptsammelstellen gleichgestellt und damit der Bedarfsprüfung nach der geltenden Fassung der Apothekenbetriebsordnung (ApBetrO) unterworfen werden. Eine Legitimierung oder gar Aufwertung soll damit nicht verbunden sein; auch an der Forderung nach einem Rx-Versandverbot als einzig sauberer Lösung hat sich nichts geändert - umso mehr, als Schwarz-Gelb das versprochene Pick-up-Verbot vermutlich nicht liefern wird.

Bei der Novellierung der ApBetrO wollte das Bundesgesundheitsministerium (BMG) zuletzt genau den entgegengesetzten Weg einschlagen: Rezeptsammelstellen sollten künftig automatisch erlaubt sein, solange die Aufsicht keinen Widerspruch einlegt. Nach dem Konzept der Apotheker müsste die Rezeptsammlung dagegen auch in Zukunft auf Ausnahmefälle beschränkt bleiben. Dass das Ministerium in diesem Punkt einlenkt, gilt nicht als unwahrscheinlich: Schließlich hatte die Politik selbst dafür geworben, Pick-up zu reglementieren statt zu verbieten. Wie weit der Arm der deutschen Behörden am Ende nach Holland reicht, wird eine andere spannende Frage.

Bei der ABDA will man sich zu dem neuen Konzept offiziell nicht äußern - schließlich werde intern noch diskutiert. Offenbar wurden in den Gesprächen auch Bedenken gegen die neue Linie vorgebracht: Zwar wären Pick-up-Stellen, sofern sie rechtlich als Rezeptsammelstellen einzuordnen sind, als solche genehmigungspflichtig - und damit erstmals überhaupt für die Behörden zugänglich. Andererseits müsste sich die Bedarfsprüfung auf die Rezeptsammlung beschränken. Die Ausgabe von Arzneimitteln würde nicht tangiert: Denn nach der Logik des Bundesverwaltungsgerichts kann es für Pick-up per se keinen Bedarf geben - schließlich sind Ausgabestellen für Arzneimittel keine eigenständige Einrichtung, sondern nur eine „Spielart“ des Versandhandels.

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