AMG-Novelle

ABDA bleibt bei 624 Millionen Euro

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Berlin -

Die ABDA hat in ihrer Stellungnahme zur AMG-Novelle ihre Forderung nach einer Honorarerhöhung der Apotheken erneuert. Angesichts steigender Kosten müsse die Vergütung um „mindestens 624 Millionen Euro“ angepasst werden, so die ABDA. Die Apotheker wünschen sich außerdem eine Klarstellung zum Kassenabschlag.

 

Das derzeitige Fixhonorar von 8,10 Euro sei seit dem Jahr 2004 nicht verändert worden, moniert die ABDA. Nur über den prozentualen Zuschlag hätten die Apotheker ihr Gehalt in den vergangenen acht Jahren leicht um 3,4 Prozent steigern können. Im selben Zeitraum seien jedoch die Tariflöhne um 18 Prozent gestiegen, der Index der Lebenshaltungskosten um 14,4 Prozent.

Die GKV-Einnahmen seien seit 2004 um 31 Prozent nach oben geklettert, das Bruttoinlandsprodukt immerhin um 19,9 Prozent. „Die Apotheken sind dadurch von der wirtschaftlichen Entwicklung abgekoppelt“, so die ABDA. Nach ihren Berechnungen hätte das Fixhonorar auf 9,14 Euro steigen müssen. Denn mit der Politik und den Krankenkassen sei seinerzeit eine leistungsgerechte Vergütung vereinbart worden.

Im Rahmen der Honoraranpassung sollte es nach Ansicht der ABDA auch eine einheitliche Pauschale für den Nacht- und Notdienst geben sowie eine Erhöhung der Rezepturzuschläge und der Betäubungsmittelgebühr.

Beim Kassenabschlag wünscht sich die ABDA eine Klarstellung, dass für das Jahr 2013 wieder auf der Basis von 1,75 Euro verhandelt wird. Dieser Wert sei auch Ausgangspunkt für das mit dem AMNOG beschlossene Sonderopfer der Apotheker gewesen, so die Begründung. Die Erfahrung habe gezeigt, dass sich Kassen und Apotheker oft schon über die Verhandlungsbasis nicht einig seien. Eine Klarstellung des Gesetzgebers könne das Verfahren beschleunigen, so die ABDA.

 

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