BfArM

Tilidin/Naloxon künftig BTM

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Berlin -

Tropfen mit der Wirkstoffkombination Tilidin und Naloxon sollen Betäubungsmittel (BTM) werden. Dies empfiehlt das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) und folgt damit der Argumentation des Sachverständigenausschusses für Betäubungsmittel.

 

Nicht nur Tilidin – das bereits ein verkehrsfähiges BTM ist – sondern auch die Tilidin/Naloxon-Tropfen wiesen ein Missbrauchs- und Abhängigkeitspotential auf, so die Begründung des Ausschusses. Dies zeigten die hohe Zahl an Rezeptfälschungen sowie auffällig viele Privatrezepte. Kombinationen mit dem Opioid-Antagonisten fallen bislang nicht unter das BTM-Gesetz, da der intravenöse Missbrauch nicht möglich ist.

Feste Zubereitungen mit verzögerter Wirkstofffreigabe sind von dieser Regelung ausgenommen. Auch das Analgetikum Tramadol wird nicht zum BTM. Das BfArM hatte keine Hinweise auf ein erhöhtes Missbrauchs- und Abhängigkeitspotential gesehen.

Bereits 2008 hatten Politiker gefordert, Tilidin dem BTM-Gesetz zu unterstellen. 2010 hatte das BfArM die Entscheidung über Tilidin und Tramadol zunächst vertagt.

 

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