Homosalat (Homomenthylsalicylat) kommt als UV-Filter zum Einsatz. Doch der Substanz werden nierentoxische Effekte im Tierversuch zugesprochen und daraufhin der zulässige Maximalgehalt in Kosmetika gesenkt. Weil die Übergangsfrist für die Abgabe an Endverbraucher bald abläuft, müssen jetzt einige Bepanthol-Produkte zurück.
Seit Januar dürfen keine Produkte mit alter Homosalat-Formulierung mehr in den Verkehr gebracht werden und ab 1. Juli ist kein Verkauf an Endverbraucher mehr möglich. Grundlage ist die EU-Verordnung (EU) 2022/2195, in der die neuen Grenzwerte für Homosalat in Gesichtsprodukten enthalten sind. Darum werden jetzt Restbestände einiger Bepanthol-Produkte zurückgerufen.
Betroffen sind:
Eine Abgabe an Endverbraucher ist noch bis zum 30. Juni gestattet. Alle Produkte wurden bereits in neuer Formulierung ausgeliefert. Apotheken werden gebeten, das Warenlager zu überprüfen und vom Rückruf betroffene Packungen mit alter Formulierung bis zum 30. Juni über den Großhandel zu retournieren.
Gemäß EU-Richtlinie ist die Verwendung von Homosalat auf ausschließlich Gesichtskosmetik bis zu einer Höchstkonzentration von 7,34 Prozent beschränkt – ausgenommen treibgashaltige Spraykosmetik. Der UV-Filter schützt die Haut vor schädlicher UV-B-Strahlung mit einer Wellenlänge von 295 nm bis 315 nm.
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