Angestellte bringt täglich 20 Liter mit

Wasser abgedreht: Vermieter ekelt Apotheke raus

, Uhr aktualisiert am 26.01.2026 10:40 Uhr
Berlin -

In der Löwen-Apotheke in Radeburg bei Meißen herrscht aktuell eine Ausnahmesituation. „Der Vermieter hat uns am 9. Januar das Wasser abgedreht“, beklagt Inhaber Jens Rudolph. Grund sei eine Mieterhöhung im Zuge eines Gebäudeverkaufs, die Rudolph nicht akzeptierte. „Meine Angestellte bringt nun täglich 20 Liter Wasser mit“, berichtet er. Man habe sich mit der Situation arrangiert und bereits eine Ausweichmöglichkeit gefunden.

Seit Anfang Januar müssen Rudolph und sein Team in der Apotheke ohne fließendes Wasser klarkommen. „Der Vermieter hat uns einfach das Wasser abgedreht“, berichtet er. „Dass er das wirklich durchzieht, hätten wir alle nicht gedacht.“ Man habe sich aber notgedrungen mit der Situation bestmöglich arrangiert.

Toiletten in der Nachbarschaft

Das gesamte Team darf beispielsweise die Toiletten in der Nachbarschaft mitbenutzen. „Viele Menschen bringen uns täglich auch Wasserkanister vorbei, um zu helfen“, berichtet der Inhaber. Alle Gewerbetreibenden in der Umgebung hätten sofort ihre Unterstützung ausgesprochen. „Wir fühlen einen Zusammenhalt und sind nicht allein, das ist schön.“ Auch die Patientinnen und Patienten zeigten viel Verständnis. „Es wird von allen Seiten Hilfe angeboten. Viele sind entrüstet über das Handeln des Vermieters.“

Nur durch diese immense Unterstützung könne der Betrieb aufrecht erhalten werden. „Wichtig ist vor allem die Einhaltung der Hygienevorschriften“, erklärt Rudolph. Nicht nur im Labor brauche man Wasser. „Wir müssen uns auch regelmäßig die Hände waschen.“

Foto: Außenfassade der Löwen-Apotheke Radeburg
Wegen angeblicher Mietschulden wurde der Löwen-Apotheke einfach das Wasser abgedreht.Foto: Löwen-Apotheke Radeburg

Jeden Tag 20 Liter

Seine Mitarbeiter:innen unterstützen ebenfalls, wo sie können. „Ich bringe täglich 20 Liter von zu Hause mit“, sagt eine Angestellte. „Zur Laborreinigung und zum Nachspülen der Gerätschaften, die wir zur Herstellung benötigen, oder schlicht zum Aufwaschen. Wir brauchen einfach sauberes Wasser.“ Die Betriebserlaubnis sei ohne fließendes Wasser in der Apotheke in Gefahr, erklärt Rudolph.

„Der Vermieter hatte – nachdem er uns das Wasser abdrehte – sofort bei der Landesdirektion angerufen. Er wusste von den Hygieneauflagen und wollte damit erreichen, dass die Apotheke geschlossen wird“, berichtet der Inhaber.

Der Vermieter habe der Behörde mitgeteilt, dass die Apotheke nicht arbeitsfähig sei. Das Apothekenteam habe aber darstellen können, wie die Situation kompensiert werde, berichtet Rudolph. „Dass wir auch ohne fließend Wasser den Betrieb aufrechterhalten können, wurde schlussendlich von der Landesdirektion akzeptiert“, freut er sich. Es stehe auch nirgends in der Apothekenbetriebsordnung, dass „fließendes Wasser“ vorgeschrieben sei.

Angebliche Mietschulden

Als Grund für das Abdrehen des Wassers gibt der Vermieter angeblich aufgelaufene Mietschulden an. Rudolph erklärt: „Als das Haus verkauft wurde, sollte sich die Miete drastisch erhöhen, dem haben wir aber nicht zugestimmt.“ Die Steigerung sollte 54 Prozent betragen. Seit 2024 tobe laut Rudolph die Auseinandersetzung zur Mieterhöhung.

Mit dem Wechsel des Vermieters wurde dann 2025 zusätzlich eine außerordentliche Kündigung ausgesprochen, erklärt der Inhaber. „Diese Kündigung ist noch nicht entschieden und wird aktuell noch vor Gericht verhandelt.“ Deswegen sei der jetzige Vermieter eigentlich auch nicht berechtigt, „irgendwelche Maßnahmen einzuleiten, schon gar nicht einfach das Wasser abzudrehen“. Rudolph ist nach eigenen Angaben immer noch regulär Mieter, es gelte der Vertrag.

Der Anwalt des Vermieters sieht das anders und erklärte gegenüber dem MDR: „Das Landgericht Dresden hat entschieden, dass das Mietverhältnis mit der Apotheke beendet ist.“ Es bestehe eine Räumungsverpflichtung, weil Mietschulden seit der Erhöhung auflaufen würden. Am 26. Januar soll zunächst über das abgedrehte Wasser entschieden werden. „In dem Verfahren am Montag geht es um eine einstweilige Verfügung damit das Wasser wieder angestellt wird. Der Rest wird später geklärt“, so der Apotheker.

Gegendarstellung

Der Anwalt Rudolphs widerspricht der Darstellung, das Landgericht Dresden habe bereits entschieden, dass das Mietverhältnis beendet sei. Diese Aussage sei „schlicht falsch“, stellt er klar. Tatsächlich gebe es lediglich einen Beschluss darüber, wer die Prozesskosten nach einer Klagerücknahme trägt. „Dieser Beschluss ist zudem noch nicht rechtskräftig“, so der Anwalt.

Er stellt weiterhin klar, dass „dieser Kostenbeschluss keine inhaltliche Entscheidung über die Wirksamkeit der Kündigung, der Mieterhöhung oder eine Räumungsverpflichtung“ darstellt. Es handele sich lediglich um eine formale Nebenentscheidung des Gerichts. Den Behauptungen, es liege eine gerichtliche Entscheidung über die Wirksamkeit der Kündigung vor, wird als bewusste Täuschung der Öffentlichkeit widersprochen. „Der Rechtsstreit um die Kündigung der Apotheke ist noch nicht gerichtlich entschieden.“

Umzug schon geplant

Rudolph und seine Frau wollen jedoch unabhängig vom Ausgang des Verfahrens schon handeln. „Wir haben uns bereits nach einer neuen Immobilie umgeschaut.“ Schräg gegenüber des jetzigen Gebäudes ist der Apotheker bereits fündig geworden. „Wir planen einen Einzug zum Juni diesen Jahres. Spätestens dann haben wir auch wieder fließend Wasser.“

Guter Journalismus ist unbezahlbar.
Jetzt bei APOTHEKE ADHOC plus anmelden, für 0 Euro.
Melden Sie sich kostenfrei an und
lesen Sie weiter.
Bitte geben Sie eine gültige E-Mail-Adresse ein.
Newsletter
Das Wichtigste des Tages direkt in Ihr Postfach. Kostenlos!

Hinweis zum Newsletter & Datenschutz

Lesen Sie auch
Neuere Artikel zum Thema
Mehr zum Thema
Berlin, Hannover, Düsseldorf und München
Protesttag: Hier wird am 23. März demonstriert
Mehr aus Ressort
Patient verstorben – Regress
Rezept nach Todestag: Arzt soll zahlen