Täter verurteilt, Entzug angeordnet

Überfall: Apothekerin mit Waffe bedroht

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Berlin -

Im August wurde eine Apotheke in Berlin überfallen. Der Täter soll einen dreistelligen Betrag von der Angestellten erbeutet haben. Zunächst habe er „ganz ruhig“ nach Nasenspray gefragt, erklärt die damals anwesende Apothekerin, die heute als Zeugin geladen war. Dann habe er „Überfall“ gerufen und wollte Geld aus der Kasse haben. Heute wurde am Landgericht Berlin I dazu das Urteil gesprochen.

Der 45-jährige Täter überfiel im August die Apotheke in Berlin-Kreuzberg. Nachdem er mit dem Fahrrad vor der Apotheke anhielt, habe er die Apotheke betreten und die Angestellte nach Nasenspray gefragt, schilderte die Apothekerin den Vorfall. „Er sprach in ruhigem Ton, wirkte nicht aufgeregt und kam mir ganz normal vor“, erklärt sie. Sie habe keinen Verdacht geschöpft.

Mann zielte mit Schreckschusspistole auf Angestellte

Erst als sie das Nasenspray gescannt hatte und kassieren wollte, habe der Mann laut gerufen: „Das ist ein Überfall!“ Er habe ihr daraufhin eine Schreckschusspistole vor das Gesicht gehalten. „Ich wusste nicht, ob diese echt war, habe aber auch nicht daran gezweifelt“, berichtet die Angestellte. „Er verlangte das Geld aus der Kasse.“

Sie habe daraufhin etwa 190 Euro ausgehändigt. Auf Videomaterial, das in der Beweisführung analysiert wurde, sei zu erkennen, dass die Angestellte aus zwei Kassen Geld entnahm und der Täter daraufhin sofort mit dem Fahrrad flüchtete.

Die Zeugin gab an, dass sie den Vorfall relativ gut und schnell verarbeitet habe. „Ich habe zwei Tassen Tee getrunken und normal weitergearbeitet“, erklärt sie. „Es war nicht der erste Überfall auf die Apotheke, ich habe schon schlimmere erlebt“, sagt sie. „Der Täter war in dem Fall sehr ruhig, wirkte fast professionell, ich habe deshalb nicht sehr viel Angst gehabt.“

Überfall als Hilferuf nach Therapieplatz

Insgesamt sei der Überfall auf die Apotheke eher ein Hilferuf gewesen, bestätigt der Täter selbst. „Das Geld habe ich nicht gebraucht. Ich wollte damit erreichen, dass ich wieder einen Therapieplatz bekomme. Es war eine Verzweiflungstat und das tut mir aufrichtig leid.“ Er habe sich bereits persönlich bei der Betroffenen entschuldigt.

Erschwerend komme aber hinzu, dass der Täter bereits mehrfach vorbestraft und einige Male Haft war. Ein Gutachter bestätigte die Alkohol- und Amphetaminabhängigkeit des Angeklagten. „[Der Täter] hat sich jedoch stets um eine Therapie bemüht“, ein Aufenthalt in einer Entziehungsanstalt daher angebracht.

Ohne Therapieunterstützung seien Rückfälle und damit einhergehende Straftaten sehr wahrscheinlich. Der Mann erklärte sich zu dem vorgeschlagenen Aufenthalt bereit. Zudem verzichtet er nach eigenen Angaben auf die Aushändigung der für den Überfall eingesetzten Schreckschusswaffe.

Das Urteil: drei Jahre und sieben Monate sowie die sofortige Unterbringung in einer Entziehungsanstalt. Das Strafmaß berücksichtigt auch die vorherigen Vergehen. Die Kosten des Verfahrens trägt der Angeklagte; zudem werden 200 Euro eingezogen – der Betrag der Beute aus der Apotheke.

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