375 Euro gefordert

Bundessteueramt: Apothekerin entlarvt Fake-Rechnung

, Uhr
Berlin -

Immer öfter landen falsche Rechnungen auch in Apotheken. Im hessischen Neu-Anspach erhielt ein Betrieb eine angebliche Zahlungserinnerung vom Bundeszentralamt für Steuern. Gefordert wurden etwa 375 Euro – ein Schock für die Chefin. Glücklicherweise habe der Steuerberater die Fälschung erkannt, sagt Inhaberin Dr. Schamim Eckert.

Der Brief der Bonner Behörde ging mit Aktenzeichen und Logo des Bundesamts in der Apotheke ein und war auf den ersten Blick gut gemacht. Als Sachbearbeiterin wurde Mechthild Orth genannt. Konkret gehe es um ein Ordnungsgeldverfahren wegen unterlassener Offenlegung von Umsatzzahlen im Geschäftsjahr 2023, heißt es in dem Schreiben.

„Unseren Unterlagen zufolge sind Sie Ihrer gesetzlichen Offenlegungspflicht gemäß § 325 Handelsgesetzbuch (HGB) für das Geschäftsjahr 2023 nicht nachgekommen.“ Beim elektronischen Bundesanzeiger seien die Umsatzzahlen beziehungsweise Jahresabschlüsse nicht fristgerecht offengelegt worden.

Daraus ergäben sich Verfahrenskosten von 155,50 Euro, ein Ordnungsgeld von 205 Euro sowie eine Mahngebühr von 15 Euro. Insgesamt wurden 375,50 Euro gefordert und mit Vollstreckungsmaßnahmen gedroht.

Bankkonto in Irland

„Ich war zuerst natürlich erschrocken“, sagt Eckert. „Ich habe die Rechnung dann direkt an meinen Steuerberater weitergeleitet.“ Die irische IBAN auf der Rechnung habe sie zwar stutzig gemacht, doch da auch die Gematik für ihren Webanalysedienst eine Adresse in Irland angebe, sei sie unsicher gewesen.

Dass es sich tatsächlich um eine Fälschung handelte, habe man im Büro ihres Steuerberaters glücklicherweise erkannt. „Ich habe die Rückmeldung bekommen, dass es sich um Phishing-Post handelt und ich auf keinen Fall reagieren soll.“

„Die Betrugsmaschen nehmen zu“, so Eckert weiter. „An jeder Ecke lauert die Gefahr.“ Neben gefälschten Zahlungsaufforderungen und Rechnungen seien die Apotheken zudem mit Rezeptfälschungen belastet. Man müsse sich ernsthaft fragen, woher man die Zeit für all diese zusätzlichen Überprüfungen noch nehmen solle.

Der Betrugsversuch ist der Behörde bekannt. Auch die Steuerkanzlei KJP warnt vor den gefälschten Rechnungen und stellt klar: „Ordnungsgeldverfahren bei fehlender Offenlegung führt ausschließlich das Bundesamt für Justiz (BfJ) durch.“

Guter Journalismus ist unbezahlbar.
Jetzt bei APOTHEKE ADHOC plus anmelden, für 0 Euro.
Melden Sie sich kostenfrei an und
lesen Sie weiter.
Bitte geben Sie eine gültige E-Mail-Adresse ein.
Newsletter
Das Wichtigste des Tages direkt in Ihr Postfach. Kostenlos!

Hinweis zum Newsletter & Datenschutz

Lesen Sie auch