17 Medikamente entdeckt

Aus Indien: Zoll vernichtet Arzneimittel-Paket

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Berlin -

Ein Paket aus Indien ist Zollbeamten in der Oberpfalz aufgefallen. Die Sendung an eine Privatperson enthielt 17 Arzneimittel. Damit liege ein Verstoß gegen das Arzneimittelgesetz vor.

Das Paket aus Übersee wurde in Weiden genauer überprüft. Eine Privatperson hatte dem Zoll zufolge verschiedene Arzneimittel für den Eigengebrauch bestellt. Bei der Kontrolle fanden die Beamtinnen und Beamten 20 unterschiedliche Produkte, darunter Tabletten, Kapseln, Tropfen und Tuben. Die zuständige Arzneimittelbehörde stellte fest, dass 17 dieser Produkte als Arzneimittel einzustufen sind. Diese Präparate dürfen aber nicht ohne Genehmigung nach Deutschland eingeführt werden und werden daher vernichtet.

Ein weiteres Produkt wurde als nicht verkehrsfähiges Medizinprodukt eingestuft. Die zwei übrigen Artikel fielen zwar nicht unter das Arzneimittelgesetz, wurden jedoch von der zuständigen Behörde für Produktsicherheit ebenfalls als nicht einfuhrfähig bewertet. Auch diese bestellten Produkte wurden dem Zoll zufolge eingezogen und vernichtet. Die zuständige Arzneimittelbehörde prüft nun mögliche Konsequenzen für den Empfänger der Sendung.

Zoll warnt vor Gefahren

„Derartige Kontrollen leisten einen wichtigen Beitrag zum Schutz der Verbraucherinnen und Verbraucher, sagte Sibylle Wohlmann, stellvertretende Leiterin des Zollamts Oberpfalz. „Viele vermeintlich harmlose Präparate aus dem Ausland können gesundheitsgefährdende Inhaltsstoffe enthalten oder entsprechen nicht den europäischen Sicherheitsstandards.“

Der Zoll weist darauf hin, dass Arzneimittel grundsätzlich nicht im privaten Postverkehr aus Ländern außerhalb der Europäischen Union eingeführt werden dürfen. Verbraucherinnen und Verbraucher sollten sich vor Online-Bestellungen über die geltenden Regeln informieren.

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