Abmahnungen

Abmahn-Apotheker kapituliert

, Uhr
Berlin -

Der Spuk ist vorbei: Apotheker Hartmut Rudolf Wagner nimmt alle Abmahnungen gegen Kollegen zurück. Darüber hat sein Anwalt Christoph Becker soeben in einem Rundfax informiert. Wagner will auch seine Brücken-Apotheke in Schwäbisch Hall aufgeben. Nach Forderungen und Vergleichsangeboten klingt das aktuelle Schreiben nach einer Kapitulation.

Wagner habe seinen Antrag auf eine Versanderlaubnis auf Empfehlung der zuständigen Behörde zurückgenommen, schreibt Becker. „Ferner hat er uns heute Mittag darüber in Kenntnis gesetzt, dass er aufgrund von personellen Schwierigkeiten außer Stande ist, den geordneten Betrieb seiner Apotheke dauerhaft aufrecht zu erhalten. Er wird seine Geschäfte deshalb umgehend einstellen müssen.“

Damit sei auch „sein Interesse an der Herstellung von fairen Marktverhältnissen erloschen“ – und damit die Aktivlegitimation für die ausgesprochenen Abmahnungen, heißt es weiter. Diese seien damit alle gegenstandslos.

Der Inhaber der Brücken-Apotheke hatte in der vergangenen Woche tausende Kollegen wegen vermeintlicher Fehler auf ihren Webseiten abgemahnt. Angegriffen wurde vielfach das Impressum; zum Teil wurde den Apothekern auch vorgeworfen, illegal Betäubungsmittel (BtM) zu versenden.

Gleichzeitig hoffen Becker und Wagner offenbar darauf, dass auch die Abgemahnten die Sache auf sich beruhen lassen: „Ebenso wird davon ausgegangen, dass keine weiteren Ansprüche gegenüber unserem Mandanten bestehen“, schreibt Becker. Da Wagner seine Selbstständigkeit aufgebe, habe er auch keine Interesse mehr daran, „nochmals eine Abmahnung auszusprechen“.

Es ist allerdings mehr als fraglich, ob dieser Wunsch in Erfüllung geht. Die Abmahnungen wurden schon vor ihrer offiziellen Rücknahme von damit befassten Juristen als unbegründet und rechtsmissbräuchlich gewertet. Betroffene Apotheker könnten daher jetzt ihre Anwaltskosten gegenüber Wagner geltend machen.

Auch strafrechtlich könnte das Ganze ein Nachspiel für den Anwalt haben: In mehreren Fällen soll bereits Strafanzeige gegen Becker gestellt worden sein. Die Vorwürfe lauten auf Nötigung, versuchter Betrug und versuchte Erpressung.

Newsletter
Das Wichtigste des Tages direkt in Ihr Postfach. Kostenlos!

Hinweis zum Newsletter & Datenschutz

Neuere Artikel zum Thema
Mehr zum Thema
PTA erlebt „Beratungsdiebstahl“
E-Rezept für Jauch: Kundin wollte Hilfe vor Ort
Statistik der Freien Apothekerschaft
OTC, Rx, BtM: 5000 illegale Arzneimittel bei Ebay
Online- statt BtM-Rezept
Cannabis-Rezept für einen Euro

APOTHEKE ADHOC Debatte