EU-Versandapotheke

Werbung für Zuzahlungsclubs verboten

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Die EU-Versandapotheke darf nicht mehr für Angebote werben, bei denen Kunden die Zuzahlung erlassen wird. Das Landgericht Cottbus verbot der Versandapotheke heute, auf entsprechende Kooperationen mit der Deutschen Patienteninitiative (DPI) oder dem Verein Vivavita hinzuweisen. Beide erlassen ihren Mitgliedern die gesetzliche Arzneimittelzuzahlung ganz oder anteilig, wenn sie bei der EU-Versandapotheke bestellen.

Gegen die EU-Versandapotheke mit Sitz in Cottbus hatte die Wettbewerbszentrale geklagt. „Es spricht vieles dafür, dass die Versandapotheke selbst die Zuzahlung erlässt. Deshalb begrüßen wir es, dass solchen Umgehungstatbeständen vom Landgericht Grenzen gesetzt wurden“, sagte Christiane Köber, Rechtsanwältin bei der Wettbewerbszentrale, gegenüber APOTHEKE ADHOC.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Die EU-Versandapotheke kann gegen die Entscheidung in Berufung gehen. Ob das Unternehmen weiter vor Gericht für die Kooperation kämpfen wird, war bislang auf Nachfrage nicht zu erfahren.

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