Festbetragsgruppe

Pfizer unterliegt im Sortis-Streit

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Der weltgrößte Pharmakonzern Pfizer musste im Streit um die Festbetragsfestsetzung für seinen Cholesterinsenker Sortis (Atorvastatin) erneut einen Rückschlag hinnehmen. Das Landessozialgericht Berlin-Brandenburg (LSG) kam zu der Überzeugung, dass die Einordnung des Arzneimittels in die Festbetragsgruppe der Statine durch den Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) im Jahr 2004 rechtmäßig war.

Gegen die Einordnung von Atorvastatin in die Festbetragsgruppe hatte Pfizer mit der Begründung geklagt, Sortis nehme eine Sonderstellung im Vergleich zu den übrigen Statinen ein. Zudem hatte der Konzern Schadenersatz vom G-BA verlangt. Nach dem Scheitern der Klage vor dem Sozialgericht Berlin im Jahr 2005 war der Konzern in Berufung gegangen. Nun ist eine Revision zum Bundessozialgericht möglich. Ob sie in Anspruch genommen wird, will der Konzern nach Angaben eines Sprechers entscheiden, sobald die Begründung des LSG vorliegt.

Pfizer hatte sich nach der Festbetragsgruppenbildung durch den G-BA dazu entschlossen, den Abgabepreis von Sortis nicht auf den Festbetrag abzusenken. Patienten müssen den Differenzbetrag deshalb selbst bezahlen. Der zuvor erhebliche Anteil von Sortis an verordneten und verkauften Statinen sei nach der Festbetragsgruppenbildung deutlich zurückgegangen, teilte der G-BA mit.

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