Vorschlag aus NRW

Amtsapotheker sollen Holland-Versender kontrollieren

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Berlin -

Für Apotheken in Deutschland gelten strenge Regelungen, die der Patientensicherheit dienen sollen. Versender aus dem Ausland wie DocMorris oder Shop Apotheke unterliegen jedoch anderen regulatorischen Anforderungen – obwohl sie den deutschen Markt bedienen. Wie sich immer mehr herausstellt, gibt es keine Kontrolle: Weder die niederländischen noch die deutschen Behörden fühlen sich zuständig. Nordrhein-Westfalen würde einspringen und fordert vom Bund entsprechende Regelungen.

Aus Sicht des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales (MAGS) muss der Bund geeignete Rahmenbedingungen schaffen, damit die in Deutschland über das Apothekenrecht definierte Sicherheit und Versorgungsqualität uneingeschränkt auch für den ausländischen Versandhandel und damit auch für die Grenzapotheken gilt. Patienten müssten sich jederzeit darauf verlassen können, wirksame, qualitativ hochwertige und sichere Arzneimittel zu erhalten.

„Darum setzen wir uns als MAGS dafür ein, dass der Bund in einen Austausch beispielsweise mit den Niederlanden eintritt und konsequent darauf hinwirkt, dass die hier im Land geltenden Standards, insbesondere in Hinblick auf den Transport, Lagerungsbedingungen oder die Beratungs- sowie Informationspflicht für nach Deutschland versendende ausländische Apotheken nachweislich eingehalten beziehungsweise dort verbindlich werden“, erklärt eine Sprecherin auf Anfrage.

Aktuell werde die Überwachung von Apotheken grundsätzlich durch die örtlich zuständige Behörde durchgeführt. In NRW seien dies die Kreise und kreisfreien Städte und dort die Amtsapothekerinnen und Amtsapotheker. Bei Apotheken im EU-Ausland liege die Zuständigkeit für die Überwachung ausschließlich bei den Behörden des jeweiligen Mitgliedsstaates und auf Grundlage des dort geltenden Rechts. „Eine hoheitliche Überwachung durch deutsche Behörden in den Niederlanden ist verwaltungsverfahrensrechtlich nicht zulässig und daher sind auch in Zukunft keine Kontrollen in Nachbarländern geplant“, so die Sprecherin weiter.

Unterstützung durch Amtsapotheker:innen

Aus Sicht des NRW-Ministeriums wäre aber denkbar, dass „deutsche Amtsapothekerinnen und -apotheker die Behörden in den Niederlanden im Wege der Amtshilfe unterstützen und beispielsweise große Versandapotheken auf die in Deutschland geltenden Standards hin überprüfen, sofern dies in den Niederlanden gewünscht ist“. Dies sei dem Bundesgesundheitsministerium (BMG) im Zuge der anstehenden Apothekenreform bereits mitgeteilt worden. In den grenznahen Kreisen und kreisfreien Städten bestehe bislang teilweise ein „loser Austausch“ zwischen den Amtskollegen aus den beiden Ländern.

Außerdem habe das MAGS dem BMG vorgeschlagen, den gewerblichen Transport von Arzneimitteln ins Arzneimittelgesetz (AMG) aufzunehmen. Die Dienstleister wären dann der Kontrolle innerhalb Deutschlands unterworfen, behördliche Maßnahmen könnten ergriffen werden.

Tatsächlich werden die sogenannten Grenzapotheken auch nicht von der niederländischen Aufsicht kontrolliert, jedenfalls sofern sie ausschließlich Patienten im Ausland beliefern. Denn 2018 wurde eine Sonderreglung unter der Voraussetzung eingeführt, dass die Versender eine Bescheinigung einer deutschen Behörde vorlegen, dass sie die Gesetze und Regelungen des EU-Mitgliedstaates einhalten, in dem ihrem Kunden ansässig sind. So heißt es in der Bekanntmachung der Aufsichtsbehörde: „Die Apotheke weist dies mit einer schriftlichen Erklärung einer zuständigen Behörde des Wohnsitzlandes des Patienten nach.“

Das BMG bestätigte zuletzt noch einmal, dass es von deutscher Seite keine Kontrolle gibt: „Die Überwachung von Apotheken auf niederländischem Hoheitsgebiet obliegt der niederländischen Aufsicht. Das Bundesministerium für Gesundheit steht im regelmäßigen Austausch mit den niederländischen Behörden.“

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