Anwalt ist sicher

Länderliste: „Apotheken können jetzt nur gewinnen“

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Dr. Fiete Kalscheuer im Porträt
Dr. Fiete Kalscheuer will die Länderliste zu Fall bringen.Foto: Brock Müller Ziegenbein
Berlin -

Dass die Sicherheitsstandards von Apotheken in Deutschland und den Niederlanden vergleichbar sind, lässt sich laut Dr. Fiete Kalscheuer eindeutig widerlegen. Dennoch dürfen Versender hinter der Grenze seit Jahren Medikamente an deutsche Patientinnen und Patienten liefern. Der Anwalt von der Kanzlei Brock Müller Ziegenbein in Kiel sieht die Möglichkeit, das Geschäftsmodell von Anbietern wie Shop Apotheke und DocMorris erfolgreich anzufechten. Denn das Thema wird derzeit von zwei Seiten in Angriff genommen: „Apotheken können jetzt nur gewinnen“, sagte er im APOTHEKE LIVE.

Kalscheuer hat das Thema umfassend aufgearbeitet und die Bundesrepublik im Auftrag mehrerer Apotheker aus dem Umfeld der Freien Apothekerschaft (FA) verklagt. Gefordert wird die Aktualisierung der Länderliste, die, was die Niederlande angeht, seit 2005 unverändert ist. Dabei könne von vergleichbaren Sicherheitsstandards, wie sie in § 73 Arzneimittelgesetz (AMG) gefordert sind, nicht die Rede sein: Weder gebe es ein Fremdbesitzverbot noch die Erfordernis der Betriebserlaubnis. Selbst die fehlende Rx-Preisbindung konterkariere die Intention des Gesetzgebers, das Verbraucher von den Niederlanden aus nach denselben Standards versorgt werden wie innerhalb Deutschlands.

Vor allem fehlt aber eine echte Präsenzapotheke, die laut Kalscheuer nicht nur als Alibivariante existieren, sondern tatsächlich mit dem Versandhandel in Verbindung stehen sollte. Dass der Bundesgerichtshof (BGH) dies zuletzt ebenfalls zur Sprache gebracht hatte, bietet seiner Meinung nach die Chance, endlich Bewegung in das leidige Thema zu bringen. Die Richter in Karlsruhe hatten das Oberlandesgericht Düsseldorf (OLG) aufgefordert, noch einmal gründlich zu prüfen, ob ein kleiner Raum am Rande einer Lagerhalle geeignet ist, die rechtlichen Anforderungen zu erfüllen.

Sollte das OLG aber zu dem Ergebnis kommen, dass das Konstrukt bei DocMorris der Länderliste genügt, weil diese unscharf formuliert ist, wäre aus seiner Sicht klar, dass die Länderliste zu aktualisieren ist. Dann müsste das Oberverwaltungsgericht NRW (OVG) in dem anderen Verfahren also zugunsten der FA entscheiden. Laut Kalscheuer ist durchaus denkbar, dass das Bundesgesundheitsministerium (BMG) selbst ein Interesse an einer solchen Entscheidung hätte.

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