Nahrungsergänzungsmittel

Kein Bio-Siegel bei Vitaminzusatz

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Berlin -

Um Bio-Siegel auf pflanzlichen Arzneimitteln wurde jahrelang gestritten. Weil es keine Pflichtangabe ist, darf damit nicht geworben werden, entschied zuletzt der Europäische Gerichtshof (EuGH) im Fall von Salus. Doch auch Hersteller von Nahrungsergänzungsmitteln müssen aufpassen. Die ebenfalls zu Otto Greither gehördende Firma Herbaria Kräuterparadies darf nicht mit einem Hinweis auf Bioqualität werben, weil dem Pflanzensaft außerdem nichtpflanzliche Vitamine und Eisengluconat zugesetzt sind. Das hat das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) entschieden.

Der Streit ist genauso alt wie der beim Schwesterunternehmen Salus: Im Januar 2012 ordnete die Bayerische Landesanstalt für Landwirtschaft (LfL) gegenüber dem Hersteller an, den geschützten EU-Hinweis auf den ökologischen Landbau in der Etikettierung, Kennzeichnung, Werbung und Vermarktung bei dem Erzeugnis Herbaria Blutquick zu entfernen. Nachdem Verwaltungsgericht und Verwaltungsgerichtshof die Klage gegen den Bescheid abgewiesen hatten, entschied nach Vorlage durch das BVerwG auch der Europäische Gerichtshof (EuGH) gegen den Hersteller.

Doch Herbaria wollte sich nicht geschlagen geben. Ein identisches, in den USA produziertes Produkt trage das Siegel nach wie vor; EU-Kommission und Mitgliedstaaten unternähmen nichts gegen diese Wettbewerbsverzerrung. Das BVerwG wollte davon nichts wissen: Durch den EuGH sei eindeutig und rechtsverbindlich geklärt, dass auch US-Bioprodukte, denen nichtpflanzliche Vitamine und Mineralstoffe zugefügt sind, das EU-Bio-Siegel und grundsätzlich auch Bezeichnungen mit Bezug auf die ökologische/​biologische Produktion nicht tragen dürfen. Insofern könne Herbaria selbst gegen den Konkurrenten vorgehen. Ob die EU-Kommission hier aktiv werde oder ob eine Rechtsänderung beabsichtigt sei, sei für den vorliegenden Fall nicht entscheidungserheblich.

Wiederholend führt das BVerwG auch noch einmal aus, warum das Bio-Siegel nicht genutzt werden darf: Die Zufügung von nichtpflanzlichen Vitaminen und Eisengluconat entspreche nicht den Produktionsvorschriften; Mineralstoffe und Vitamine dürften Lebensmitteln für den allgemeinen Verzehr nur zugesetzt werden, wenn dies „unmittelbar gesetzlich vorgeschrieben ist“. Das sei hier nicht der Fall; die Fruchtsaftmischung könnte auch ohne Zufügung von Eisengluconat und Vitaminen in Verkehr gebracht werden.

Auch die Kennzeichnung im Rahmen der Zutatenliste sei nur zulässig, wenn nicht nur die einzelne Zutat, sondern auch das verarbeitete Lebensmittel selbst bestimmten Anforderungen genüge.

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