Keine Unterlassungserklärung

IhreApotheken verklagt Gesund.de

, Uhr
Berlin -

Gesund.de hat die von IhreApotheken.de (iA.de) geforderte Unterlassungserklärung im Zusammenhang mit Zava-Rezepten nicht abgegeben. Daher hat iA.de jetzt Klage eingereicht.

Grund für den Streit der Plattformen ist die Zusammenarbeit von Gesund.de mit Zava. Hier werden in großem Stil vermeintliche Privatrezepte für Rx-Medikamente ausgestellt, dazu gehören Potenzmittel genauso wie Abnehmspritzen und zahlreiche andere Lifestyle-Präparate. Dass die Rezepte nach Ausfüllen eines Fragebogens ausgefüllt werden, ist aus Sicht von iA.de illegal. Daher wurde neben Gesund.de auch Shop Apotheke als zweiter großer Partner der Plattform abgemahnt.

Da Gesund.de die geforderte Unterlassungserklärung nicht abgegeben hat, hat iA.de jetzt Klage beim Landgericht Köln eingereicht. Untersagt werden soll die Zusammenarbeit mit Zava, aber auch verschiedene Werbeaussagen von Gesund.de in dem Zusammenhang sollen gestrichen werden. Außerdem soll Gesund.de detaillierte Auskunft dazu erteilen, wie viele Verschreibungen und welcher Umsatz über Plattform an die an Gesund.de angeschlossenen Apotheken weitergeleitet wurden.

Laut iA.de ist die Art und Weise, wie bei Zava Rezepte über verschreibungspflichtige Arzneimittel ausgestellt werden, unzulässig. Gesund.de wiederum leiste einen wesentlichen Beitrag dazu, dass die dort verordneten Arzneimittel überhaupt bezogen werden könnten: Ohne die zwischen Gesund.de und Zava geschlossene Vereinbarung wäre es für Zava nicht möglich damit zu werben, dass die E-Rezepte in einer von 6500 Apotheken eingelöst werden könnten, so iA.de. „Aus rechtlicher Sicht leistet die Beklagte somit zu den Wettbewerbsverstößen der Plattform Zava jedenfalls Beihilfe.“

Risiko für Apotheken

Aber auch die Apotheken würden zu rechtlichen Verstößen verleitet. Zwar gebe es eine Kontrahierungspflicht – aber auch eine Verpflichtung der Apotheke, bei einem Verdacht des Arzneimittelmissbrauchs die Abgabe zu verweigern. Auch in der Berufsordnung seien die Apotheken verpflichtet, ihren Beruf gewissenhaft auszuüben und insbesondere einem Fehl- und Mehrgebrauch von Arzneimitteln entgegenzuwirken. Somit werde jede Apotheke täglich latent dem Risiko ausgesetzt, gegen berufsrechtliche Pflichten zu verstoßen, die schlimmstenfalls zum Verlust der Betriebserlaubnis des jeweiligen Apothekers führen können. „Dies zeigt, dass die von Ihnen unterhaltene Kooperation mit der Plattform ‚Zava‘ auch insoweit rechtswidrig ist, da Sie aus eigenem Profitstreben billigend in Kauf nehmen, dass ihre Vertragspartner gegen öffentlich-rechtliche Normen verstoßen.”

Zur Begründung für das Vorgehen gegen den Mitbewerber führt iA.de an, es gehe einerseits um „den Erhalt und die Wettbewerbsfähigkeit der niedergelassenen Apotheke“, andererseits auch darum, „dass durch fragwürdige Praktiken im Zusammenhang mit einem der höchsten Güter, nämlich der Gesundheit, keine Geschäftspraktiken um sich greifen, die nicht nur die Gesundheit der Bevölkerung in Deutschland aus reinem Profitstreben schädigt, sondern auch die Glaubwürdigkeit und das Vertrauen in die Institution der niedergelassenen Apotheke erschüttert“.

Nach Überzeugung von iA.de hört ein patientenorientiertes Gesundheitswesen auf zu existieren, „wenn die Bevölkerung zur Selbstdiagnose aufgerufen und der Zugang zu verschreibungspflichtigen Arzneimitteln ohne echte Überprüfung der Notwendigkeit zur Selbstverständlichkeit verkommt und die Besonderheit der Arzneimittel dadurch bagatellisiert wird“. Dies gelte schließlich auch mit Blick auf die derartigen Geschäftsmodellen immanenten Haftungsrisiken, die letztendlich die niedergelassene Apotheke treffen würden.

Guter Journalismus ist unbezahlbar.
Jetzt bei APOTHEKE ADHOC plus anmelden, für 0 Euro.
Melden Sie sich kostenfrei an und
lesen Sie weiter.
Bitte geben Sie eine gültige E-Mail-Adresse ein.
Newsletter
Das Wichtigste des Tages direkt in Ihr Postfach. Kostenlos!

Hinweis zum Newsletter & Datenschutz

Lesen Sie auch
Neuere Artikel zum Thema
Mehr zum Thema
Antworten werden nicht übermittelt
Gedisa-App: Apotheker kritisiert Chatprobleme
Mehr aus Ressort
Amtshilfe durch Amtsapotheker
NRW will Holland-Versender kontrollieren
3000 Euro Wechselprämie
DocMorris sucht Rezeptur-PTA