GSK verlangt Sofortkasse | APOTHEKE ADHOC
Panne beim Rechnungsausgleich?

GSK verlangt Sofortkasse

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Berlin -

Lange oder kurze Zahlungsziele sind – je nach Perspektive – für die Liquidität wichtig. Ein Apotheker bestellte kürzlich Ware bei GlaxoSmithKline (GSK) – und wurde noch vor Eingang der Ware aufgefordert, den fehlenden Rechnungsbetrag sofort zu begleichen. Er wundert sich: Ist der Konzern knapp bei Kasse?

Bestellt wurde die Ware direkt beim Hersteller am 22. Februar. Bereits kurz danach wurde der Apotheker aufgefordert, den offenen Betrag zu begleichen – und zwar sofort: „Angehängt finden Sie Ihren aktuellen Kontostand bei GlaxoSmithKline, wir wären Ihnen für eine sofortige Zahlung der überfälligen Rechnungen sehr dankbar und bitten Sie höflich, künftige Rechnungen am Fälligkeitsdatum auszugleichen“, schrieb der Hersteller. Gleichzeitig wurde als Fälligkeit der Zahlung der 24. März mitgeteilt.

Fehler nicht ausgeschlossen

Bei GSK kann man einen Fehler nicht ausschließen: Täglich würden zahlreiche Kunden direkt beliefert, daher könne es wegen des großen Volumens hin und wieder zu Unregelmäßigkeiten kommen. „GSK hat die Ware versandt, diese kommt aber nicht beim Kunden an, beispielsweise aufgrund einer Beschädigung beim Transport, Temperaturabweichungen oder anderer relevanter Gründe“, nennt der Hersteller als Beispiele. In solchen Fällen versuche man, „schnellstmöglich mit dem Kunden Kontakt aufzunehmen und bei Bedarf eine Ersatzlieferung zu veranlassen“.

Mitunter werde in solchen Fällen auch das Zahlungsziel überprüft; dann werde die Buchhaltung darüber informiert, dass hier eine Anpassung oder Verlängerung erfolgen solle.

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