Großhandel

AEP stellt Konditionen um

, Uhr
Berlin -

Der Großhändler AEP direkt passt seine Konditionen an: Der Mindestbestellwert pro Lieferung wird durch eine Rx-Mindestpackungszahl ersetzt. Bislang mussten Apotheker pro Fahrt mindestens Ware im Wert von 500 Euro bestellen, um eine zusätzliche Liefergebühr zu vermeiden. Künftig müssen pro Tag wenigstens 25 verschreibungspflichtige Arzneimittel bestellt werden. In der Praxis wird sich für die Apotheken nicht viel ändern.

Mit der Umstellung will AEP die Einstiegshürde für Neukunden senken: „Viele Apotheken sind auf uns zugekommen und haben gesagt, dass der Betrag für sie ein bisschen zu hoch sei. Und da wir ohnehin einen Logistikansatz fahren, stellen wir jetzt um“, so Geschäftsführer Jens Graefe.

Die Umstellung wird laut Graefe nach und nach an die Kunden kommuniziert und Ende des Monats umgesetzt werden. Viel ändern werde sich für die Apotheken aber nicht: Bislang habe man die Liefergebühr von 5 Euro auch bei Bestellungen unterhalb der Mindestgrenze nicht gefordert, so Graefe.

Dies soll sich mit der Umstellung ändern, künftig soll die Gebühr erhoben werden. Schließlich ist das Konzept von AEP auf Auslastung ausgelegt: „Wir können nicht eine Kiste mit einem Arzneimittel durch die Republik fahren. Das ist im übrigen auch ökologisch nicht vertretbar“, so Graefe.

Vor allem kleinere Apotheken und Neukunden sollen von der Umstellung auf die Mindestpackungszahl profitieren. Denn mit zum Teil im Einkauf sehr günstigen Rx-Arzneimitteln ist der aktuelle Mindestbestellwert pro Lieferung nicht immer leicht zu erreichen. Auf die Zusammenstellung der 25 Rx-Packungen kommt es künftig nicht an.

Graefe betont, dass sich am Preismodell nichts ändern soll. AEP ist mit dem Versprechen angetreten, besonders transparente Abrechnungen zu stellen. Rabattausschlüsse und Sondergebühren soll es bei dem Großhändler aus Alzenau nicht geben. Dafür nehmen die Apotheken Einschnitte bei Service und Lieferfrequenz in Kauf.

Newsletter
Das Wichtigste des Tages direkt in Ihr Postfach. Kostenlos!

Hinweis zum Newsletter & Datenschutz

Mehr aus Ressort
Frankfurter Wettbewerbszentrale vs. Katjes
Klimaneutral: BGH prüft Kriterien für Werbung
Botschafter besucht OTC-Hersteller
Engelhard spendet 100.000 Euro an die Ukraine

APOTHEKE ADHOC Debatte