Fünf Etiketten pro Salbe

Eurim prüft Preis-Tarnung

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Berlin -

Nach dem Ärger für eine Apotheke wegen eines Kundenvideos über den Reimport-Preis will EurimPharm reagieren. „Wir bedauern die Irritationen, die im Zusammenhang mit einer von uns gelieferten Fungoral 2 % Creme entstanden sind“, sagt Marketing- und Vertriebschef Dieter Pirchner. Rechtlich sei es nicht möglich, das Präparat in eine neue Faltschachtel ohne den im Einkaufsland aufgedruckten Preis umzuverpacken.

Wegen eines Reimports wurde die St. Georg-Apotheke von Uta Mühle in einem TikTok-Video heftig von einem Apothekenkunden beschimpft. Der Mann erwarb Fungoral auf Privatrezept und löste zu Hause einen Aufkleber auf der griechischen Packung ab. Dort entdeckte er den Preis von rund 2 Euro und ärgerte sich, weil er knapp 11 Euro bezahlt hatte. Im Video warf er der Apotheke vor, die Differenz selbst behalten zu haben und äußerte sich rassistisch.

Unkenntlichmachung wird geprüft

Das Arzneimittel ist aktuell nur als Reimport verfügbar. „In einigen europäischen Ländern ist es gesetzlich vorgeschrieben, dass der Apothekenverkaufspreis direkt auf der Arzneimittelpackung aufgedruckt wird“, sagt Pirchner. „Diese Preisangaben überkleben wir in Deutschland mit einem Etikett, wobei wir besonderes Augenmerk auf ein sauberes Layout legen.“ Es könne aber nicht ausgeschlossen werden, dass diese Angaben durch Manipulationen wie vorsichtiges Abziehen oder den Einsatz von Wärmequellen wieder sichtbar gemacht würden. „Wir prüfen derzeit zusätzliche Maßnahmen, um eine bessere Unkenntlichmachung sicherzustellen.“

Die Mehrheit der von Eurim in den Verkehr gebrachten Arzneimittel kämen in einer neuen Faltschachtel in die Apotheken. „Bei etwa 20 Prozent – wie in diesem Fall – ist dies rechtlich nicht möglich. Hintergrund sind die Vorgaben des Markenrechts sowie einschlägige EuGH-Urteile. In solchen Fällen müssen wir die Originalpackung verwenden und mit mehreren Etiketten kennzeichnen – im konkreten Fall mit insgesamt fünf. Für uns wäre eine neue Faltschachtel der einfachere Weg, doch dies ist markenrechtlich untersagt.“

So entsteht der Reimport-Preis

Pirchner erklärt, wie die Preisdifferenz zustande kommt: „Der im Ursprungsland aufgedruckte Preis betrug 2,28 Euro. Unser Abgabepreis in Deutschland liegt bei 4,76 Euro. Aus dieser Differenz finanzieren wir sämtliche regulatorischen und organisatorischen Kosten – darunter Zulassung, Pharmakovigilanz, Beschaffung, Transport, Kennzeichnung, Prüfprozesse, Lagerung und Distribution.“

Der in den sozialen Medien kritisierte Apothekenverkaufspreis (AVP) ergebe sich aus der in Deutschland geltenden Preisspannenverordnung für OTC-Produkte. Diese ist für Apotheken nicht verbindlich, dient jedoch als Grundlage, um die Kosten der Apotheken zu decken.

Fungoral 2 % werde nur von EurimPharm als Import nach Deutschland gebracht. „Als Alternative stünde lediglich Nizoral 2 % Creme zur Verfügung, die in Deutschland zu einem Apothekenverkaufspreis von 14,99 Euro angeboten wird. Das von EurimPharm angebotene Präparat kostet dagegen 10,53 Euro und ist damit fast 50 Prozent günstiger als das Stada-Produkt und noch immer 20 – 40 Prozent günstiger als Nizoral-Importe. Der Patient wurde somit sehr kostengünstig versorgt.“

Pirchner betont, dass ein Firmenziel sei, Arzneimittel zu bestmöglichen Preisen für Patientinnen und Patienten und das Gesundheitssystem bereitzustellen. “Wir nehmen die aktuelle Kritik ernst und prüfen intern, wie wir die Kennzeichnung unserer Produkte weiter verbessern können, um Missverständnisse künftig zu vermeiden.“

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