Streit um Walk-in-Praxen

Douglas wegen Arztbehandlung verklagt

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Berlin -

Auch die Parfümeriekette Douglas drängt in den Gesundheitsmarkt. An vier Standorten werden ärztliche Faltenunterspritzungen angeboten; laut Wettbewerbszentrale gibt es keine ausreichende Abgrenzung. Daher wird der Konzern jetzt verklagt.

An drei Standorten in Frankfurt, Düsseldorf und München gebe es solche Walk-in-Praxen, wie Dr. Dr. Hans-Jürgen Ruhl von der Kanzlei Danckelmann und Kerst erklärt. Dort würden ärztliche Faltenunterspritzungen angeboten, dabei werde der unzutreffende Eindruck erweckt, die Behandlung gehöre zum Leistungsportfolio von Douglas. Zwar sei der Bereich durch eine Glastür getrennt, auf Wegweisern und Aufklebern werde aber keine Differenzierung vorgenommen.

Das Konzept läuft unter dem Namen „PAAU“, dahinter steht die Firma Bestofme von Dr. Edouard Manassa. Auf der Website des Kooperationspartners wird ebenfalls auf das Angebot bei der Parfümeriekette hingewiesen: „Ästhetische und medizinische Beauty-Behandlungen im Douglas Walk-in“, heißt es da.

Ruhl hat im Auftrag der Wettbewerbszentrale Klagen vor dem Landgericht Düsseldorf eingereicht, verklagt sind Douglas sowie die Partnerfirma und der Arzt selbst. Ursprünglich habe man sogar sechs Parteien verklagt, so der Anwalt. Mittlerweile seien aber die Betreibergesellschaften der Filialen verschmolzen, ein Arzt habe das Handtuch geworben. Somit seien drei Klagen übrig.

Der Vorwurf lautet auf Vermengung ärztlicher mit gewerblicher Tätigkeit, was laut Berufsordnung der Ärzte verboten ist. Zudem sei der Auftritt irreführend nach Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG), weil der unzutreffendeEindruck erweckt werde, die ärztliche Behandlung gehöre zum Leistungsportfolio von Douglas.

Womöglich könne die rechtliche Bewertung anders aussehen, wenn beide Bereiche baulich strikt getrennt und entsprechend gekennzeichnet seien. So aber vereinnahme die Parfümeriekette eine Leistung für sich, die ihr nicht zustehe.

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