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Doctolib: Ärger wegen Selbstzahler-Terminen

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Berlin -

Arzttermine bekommt man seit einigen Jahren bei Doctolib. Bei der Suche muss man angeben, ob man Kassen- oder Privatpatient ist. Dass in ersterem Fall dann trotzdem Termine für Selbstzahler angeboten werden, stört den Verbraucherzentrale Bundesverband (VZBV). Er hat vor dem Landgericht Berlin (LG) geklagt.

Auf dem Terminbuchungsportal von Doctolib muss man zunächst auswählen, ob man privat oder gesetzlich krankenversichert ist. Als Kassenpatient aktiviert man damit den Filter „Nur Termine mit gesetzlicher Versicherung“. In der Regel bekommt man dann Optionen für die Kassensprechstunde – oft erst Wochen oder gar Monate später – angezeigt.

Doch auch nach dieser Auswahl werden mitunter Termine angeboten, die nur für privat Versicherte und Selbstzahler:innen zugänglich sind. Die Verbraucherschützer konnten jedenfalls einen Termin auswählen, der offenbar gar nicht für GKV-Patienten zugänglich war: „Wir führen eine Privatpraxis, gesetzlich versicherte Patienten können NUR! als Selbstzahler zu uns in die Praxis kommen. Das bedeutet, dass Sie die Leistungen von den gesetzlichen Krankenkassen in der Regel nicht erstattet bekommen und die Kosten selbst tragen müssen“, hieß es da. „Bitte bringen Sie als Selbstzahler in Vorkasse 200 Euro bar mit.“

Der VZBV findet das irreführend und hat Klage eingereicht.

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