Fremdbesitzverbot

DocMorris zieht Klage zurück

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Die Celesio-Tochter DocMorris hat ihre Ende Mai beim Verwaltungsgericht des Saarlandes eingereichte Klage gegen die Zwangsschließung der Saarbrücker DocMorris-Apotheke zurückgenommen. Dies teilte das Gericht in Saarlouis mit. Damit ist das Verfahren DocMorris-Apotheke endgültig abgeschlossen.

Die niederländische Kapitalgesellschaft hatte sich am 26. Mai gegen einen Bescheid gewandt, mit dem das Gesundheits- und Justizministerium am 22. Mai die Betriebserlaubnis für die Filialapotheke in der Kaiserstraße einschließlich Versandhandelsgenehmigung zurückgenommen hatte.

Am 19. Mai hatte der Europäische Gerichtshof (EuGH) das deutsche Fremdbesitzverbot für vereinbar mit EU-Gemeinschaftsrecht erklärt. Das Vorlageverfahren beschäftigte sich mit der Betriebserlaubnis, die der ehemalige saarländische Gesundheits- und Justizminister Josef Hecken (CDU) der Kapitalgesellschaft am 29. Juni 2006 erteilt hatte. Hecken hatte sich unter Berufung auf Gemeinschaftsrecht über das Fremdbesitzverbot hinweggesetzt.

Dagegen hatten Apotheker sowie die saarländische Apothekerkammer und der Deutsche Apothekerverband geklagt. Nach dem Eilverfahren, bei dem das Oberverwaltungsgericht die in erster Instanz veranlasste Schließung aufgehoben hatte, hatte das Verwaltungsgericht den Fall im März 2007 dem EuGH vorgelegt.

Videos zum EuGH-Urteil in Sachen DocMorris-Apotheke:

Wolfgang Schild (Saarl. Gesundheitsministerium): "Das Urteil überrascht uns"
www.apotheke-adhoc.de/Nachrichten/Videos/

Ralf Däinghaus (DocMorris): "Nicht im Discountbereich profilieren"
www.apotheke-adhoc.de/Nachrichten/Videos/

Dr. Fritz Oesterle (Celesio): "Wir werden selbst nicht aktiv werden"
www.apotheke-adhoc.de/Nachrichten/Videos/

Lutz Tisch (ABDA): "Totalausfälle sind ausgeschlossen"
www.apotheke-adhoc.de/Nachrichten/Videos/

Heinz-Günter Wolf (ABDA): "Apothekensystem weiterentwickeln"
www.apotheke-adhoc.de/Nachrichten/Videos/

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