Großhandel

BVDA wirbt für Einkaufsgruppe

, Uhr

Eigentlich versteht sich der Bundesverband Deutscher Apotheker (BVDA) als politische Interessenvertretung. Seit der Großhandel mit Verweis auf das Arzneimittelmarkt-Neuordnungsgesetz (AMNOG) die Konditionen rigoros kürzt, wirbt der Verband aber gezielt für einen Dienstleister: Wer Mitglied bei Pharm-Net wird, könne weiterhin zu attraktiven Konditionen einkaufen, teilt der BVDA mit.

Bundesweit preist der Verband die Einkaufgruppe an - sowohl bei seinen Mitgliedern als auch bei allen anderen Apotheken. Als Empfehlung sei die Information aber nicht zu verstehen, rudert man beim BVDA zurück: „Wir machen lediglich auf das Angebot der Pharm-Net aufmerksam“, sagt Geschäftsführerin Helga Fritsch. Die Konditionen rechneten sich für „die meisten Apotheken“.

Einzelheiten waren bei Pharm-Net auf Nachfrage nicht zu erfahren. „Im Kern sind die Einkaufskonditionen für alle unsere Partner-Apotheken gleich“, sagt Vorstand Detlef Dusel, der vormals auch für die Apothekenkooperation 1A-Gesund tätig war. Bei Sonderwünschen - etwa häufigeren Lieferungen - werde die Höhe der Zahlungen angepasst.

Für dieses Jahr hat Pharm-Net nach eigenen Angaben wie bereits 2010 Konditionen mit Phoenix verhandelt, zudem seien Vereinbarungen mit der Sanacorp getroffen worden. Im Gegensatz zu anderen Kooperationen bestehe aber kein Weisungrecht, so Dusel.

Pharm-Net unterstützt die Apotheken zudem bei Lageroptimierung und Marketingaktionen. Bislang gehören Pharm-Net nach eigenen Angaben 60 Apotheken an, die meisten davon im Saarland. Neben einer Eintrittsgebühr von 2500 Euro zahlen Partner des Dienstleisters monatlich 250 Euro. BVDA-Mitglieder erhalten einen Rabatt auf die Eintrittsgebühr.

Newsletter
Das Wichtigste des Tages direkt in Ihr Postfach. Kostenlos!

Hinweis zum Newsletter & Datenschutz

Neuere Artikel zum Thema
Mehr aus Ressort
Persönlicher Austausch mit Apotheken
Privatgroßhändler: Skonto-Urteil verändert Markt
Streit um Gesundheitsdaten auf Plattformen
OTC via Amazon: Generalanwalt sieht keinen Datenverstoß

APOTHEKE ADHOC Debatte