Darlehensverträge

Apobank muss Kreditgebühren zurückzahlen

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Berlin -

Die Deutsche Apotheker- und Ärztebank (Apobank) muss unberechtigte Kreditgebühren an ihre Kunden zurückzahlen. Allerdings müssen sich betroffene Apotheker selbst um ihr Geld kümmern. Je nach Kreditvertrag ist die Bank zur Rückzahlung bereit, andere Fälle werden vor Gericht ausgetragen. Über das Ausmaß des Schadens oder des noch bestehenden Risikos schweigt sich die Bank im laufenden Prozess aus.

Der Bundesgerichtshof (BGH) hatte Ende Oktober entschieden, dass Bankkunden zu Unrecht kassierte „formularmäßige Gebühren“ ihrer Kreditverträge zurückfordern können. Fast jede Bank hatte zumindest vorübergehend entsprechende Klauseln in ihren Verträgen. Die Apobank möchte mit den Kunden jeweils im Einzelfall klären, welche Ansprüche bestehen: „Ziel ist es, gemeinsam mit den Kunden eine Lösung zu finden“, so die Sprecherin.

Tatsächlich war die Bank nach dem Urteil zunächst auf Tauchfahrt gegangen. Für mehrere Apotheker hatte etwa die Steuerberatungsgesellschaft Hönig & Partner die Apobank aufgefordert, auf die Einrede der Verjährung zu verzichten. Etwaige Ansprüche könne man in Ruhe im neuen Jahr klären, ohne sich vor Gericht treffen zu müssen. Für andere Mandanten wurde dagegen auf deren Wunsch direkt die Klage gegen die Bank eingereicht. In beiden Fällen habe die Bank zunächst überhaupt nicht reagiert, berichtet Steuerberater Gilbert Hönig.

Einer der klagenden Mandanten hat sich schon gegen die Apobank durchgesetzt. Das Gericht hatte die Bank aufgefordert, sich zur Sache zu äußern. Da die Klage nicht erwidert wurde, erließ das Gericht ein sogenanntes Versäumnisurteil. Die Frist zum Einspruch ließ man in Düsseldorf verstreichen und teilte dem Gericht stattdessen mit, dass der Betrag nunmehr bezahlt werde. Hönig hat nach eigenen Angaben bereits eine Rechnung an die Apobank geschickt, die sich auch zur Übernahme der Gerichtskosten verpflichtet habe. Es geht um einen fünfstelligen Betrag.

Das Versäumnisurteil hat für die Bank zumindest den Vorteil, kein sogenanntes streitiges Urteil gegen sich zu haben. Hätte sich die Bank zur Sache geäußert und verloren, wäre die Signalwirkung womöglich größer gewesen. In Düsseldorf wollte man sich auf Nachfrage zu Einzelfällen nicht äußern.

Fraglich ist daher weiterhin, was mit Apothekern passiert, die nicht Klage eingereicht und damit die Verjährung unterbrochen haben. Denn der BGH hat wegen der zuvor unklaren Rechtslage den Beginn der dreijährigen kenntnisabhängigen Verjährung auf den Zeitpunkt Ende 2011 festgesetzt. Daher konnten Kreditnehmer nur noch bis Ende 2014 ältere Ansprüche bis zurück ins Jahr 2014 geltend gemacht werden. Seit Jahresbeginn können nur noch Kreditgebühren angegriffen werden, die ab 2012 gezahlt wurden. Das gilt allerdings nur, wenn das Darlehen schon vollständig zurückgezahlt ist. Anderenfalls können die Gebühren einfach aufgerechnet werden, unabhängig von der Verjährung.

Die Apobank hat nach eigenen Angaben zwischen 2006 und 2012 solche Kreditgebühren erhoben, die in den Jahreszins mit eingeflossen waren. In diesem Zeitraum hat die Bank insgesamt Kredite in Höhe von knapp 35 Milliarden Euro neu vergeben. Vor 2007 lagen die Bearbeitungsgebühren dem Vernehmen nach zwischen 0 und 2 Prozent des Gesamtvolumens, ab 2007 typischerweise bei 1 Prozent. Ob für möglicherweise drohende Forderungen Rückstellungen gebildet wurden, dazu hat sich die Apobank bislang ebenfalls nicht erklärt.

Grundsätzlich ist man in Düsseldorf der Auffassung, dass das Urteil die meisten Kredite von Apothekern überhaupt nicht betrifft. „In den BGH-Verfahren ging es um Verbraucher-, nicht um Unternehmerkredite“, so die Sprecherin.

Die Karlsruher Richter hatten in der Tat in zwei Verfahren nur über Verbraucherkredite entschieden. Begründet wurde die Unwirksamkeit der Klauseln aber mit § 307 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB). Und darin ist von Vertragspartnern die Rede, nicht von Verbrauchern. In Verfahren gegen andere Banken haben verschiedene Gerichte bereits bestätigt, dass Unternehmerkredite auch betroffen sind.

Bei drohenden Klagen hat offenbar auch die Apobank in dieser Frage eingelenkt. Mit einer weiteren Steuerberatungsgesellschaft hatte die Bank zunächst Ende des Jahres die Absprache getroffen, auf die Einrede der Verjährung zu verzichten. Die Kredite werden demnach jetzt im Einzelfall besprochen. Während die Bank Gebühren für Verbraucherkredite anstandslos zurückzahle, sei über die Unternehmerkredite lange verhandelt worden, heißt es.

Der Steuerberater berichtete, dass sich die Bank schließlich bereit erklärt habe, die Gebühren zurückzuerstatten, wenn die Apotheker ihrerseits auf die darauf fälligen Zinsen verzichten. Da diese nur für die Bank in der Masse relevant seien, habe er seinen Mandanten geraten, das Angebot anzunehmen, erklärte der Steuerberater, der namentlich nicht genannt werden möchte.

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