BMG-Datenaffäre

BGH hebt Urteil gegen Bellartz auf

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Berlin -

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat das Urteil des Landgerichts Berlin gegen Thomas Bellartz wegen des Ausspähens von Daten aufgehoben. Dieser sei keineswegs Täter beim angeblichen Datendiebstahl aus dem Bundesgesundheitsministerium (BMG) gewesen, heißt es im jetzt veröffentlichten Beschluss vom 13. Mai. Bellartz hatte sich gegen die Vorwürfe sowie die Verurteilung zur Wehr gesetzt und die Richter in Leipzig verwiesen den Fall daraufhin wieder zurück nach Berlin.

Das Landgericht hatte am 10. April 2019 gegen den ehemaligen IT-Administrator des BMG, Christoph H., eine Freiheitsstrafe auf Bewährung ausgesprochen, unter anderem wegen des Datendiebstahls und eines Wohnungseinbruchs. Gegen Bellartz war wegen der vermeintlichen Beteiligung am sogenannten Datendiebstahl eine Geldstrafe verhängt worden. Beide Angeklagten waren in Revision gegangen.

Die in erster Instanz vertretene Auffassung, Bellartz sei Mittäter gewesen, „hält revisionsgerichtlicher Überprüfung nicht stand“, heißt es im Beschluss des BGH. Denn auf das konkrete Ausspähen der Daten habe er selbst gar keinen Einfluss gehabt oder nehmen können. Ihm sei nach den Feststellungen des Landgerichts noch nicht einmal bekannt gewesen, wie H. eine mögliche Zugangssicherung im Ministerium überwinden würde. Selbst bei einem eigenem Interesse am Taterfolg würde demnach die „konkrete Tathandlung“ fehlen, führt der BGH mit Verweis auf eigene Rechtsprechung weiter aus.

Aus diesem Grund wurde der Fall an das Landgericht zurückverwiesen – allerdings an eine andere Strafkammer. Der Fall muss in Berlin neu verhandelt und entschieden werden. Wann dort neu verhandelt werden wird, ist gegenwärtig nicht absehbar. Der Sachverhalt selbst, um den gestritten wird, liegt inzwischen teilweise mehr als zwölf Jahre zurück.

Die Revision des Angeklagten H. wurde vom BGH weitestgehend zurückgewiesen.

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