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Patt beim ARZ

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Düsseldorf -

Beim ARZ Haan zeichnet sich weiter keine Lösung für den Exit des Apothekerverbands Westfalen-Lippe (AVWL) ab. Bei der Hauptversammlung in Düsseldorf blockierte die Allianz aus Apothekerverband Nordrhein (AVNR) und Deutscher Apotheker- und Ärztebank (Apobank) die Forderungen des scheidenden dritten Stammaktionärs nach einem unabhängigen Wertgutachten. Womöglich landet auch dieser Konflikt demnächst vor Gericht.

Der AVWL will die von ARZ-Vorstand Siegfried Pahl vorgeschlagene Abfindung von maximal 29,50 Euro je Aktie, in der Summe 13,4 Millionen Euro, nicht akzeptieren. Zwar hat das Management den Juristen und Wirtschaftsprüfern des AVWL mittlerweile das Gutachten zur Verfügung gestellt, das als Grundlage für das Angebot diente.

Doch in Münster hätte man gerne eine unabhängige Experteneinschätzung nach einem transparenten Verfahren. Auf Grundlage der Geschäftsentwicklung der vergangenen Jahre gehe man davon aus, dass der Aktienwert deutlich höher liege, sagte AVWL-Vorstand Johannes Hermes.

Das Problem: In der Satzung des ARZ Haan ist ein Ausstiegsszenario nicht vorgesehen. Der AVWL wiederum steckt in einer Sackgasse, weil Pahl als Vorstand einem Verkauf an Dritte zustimmen müsste. Und Pahl ist offenbar bereit, die Sache auszusitzen. Jedenfalls scheint er genauso wenig gewillt wie AVNR und Apobank, dem abtrünnigen Aktionär Geld nachzuwerfen.

So wurden auf der Hauptversammlung die Beschlüsse zur Abfindung des AVWL und zum Ausschluss von AVWL-Chef Dr. Klaus Michels aus dem Aufsichtsrat mit der Mehrheit der beiden verbleibenden Aktionäre durchgepeitscht. Die Forderung des AVWL nach einem Sondergutachten zu Zinsgeschäften mit der DZ Bank, die sich im Nachhinein als ungünstig erwiesen haben, wurde abgelehnt.

Michels Vertreter und Anwälte legten Widerspruch ein. Sie wollen die Satzungswidrigkeit der Beschlüsse notfalls gerichtlich feststellen lassen, immerhin drohe eine “erhebliche Beschädigung des Verbandsvermögens”. Ob es zum Ernstfall kommt, wird sich zeigen. Noch beteuern alle Beteiligten, an einer gütlichen Regelung interessiert zu sein.

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