APOTHEKE ADHOC Umfrage

Apotheker zuversichtlich im Skonto-Streit

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Berlin -

Rabatt oder kein Rabatt – seit der Umstellung der Großhandelsvergütung im Jahr 2012 schwelt die Streitfrage. Die Wettbewerbszentrale und AEP haben Skonti jetzt in die Waagschale geworfen, die Frage wird vor Gericht geklärt. Laut Rechtsanwältin Christiane Köber von der Wettbewerbszentrale ist die Rechtsfrage völlig offen, es gebe Argumente dafür und dagegen. AEP dagegen ist von seinem Recht überzeugt. Die Apotheker sind mehrheitlich hoffnungsfroh.

Fast jeder zweite Teilnehmer einer Umfrage von APOTHEKE ADHOC (48 Prozent) ist zuversichtlich: Skonti seien handelsüblich und damit zulässig. 26 Prozent machen sich derweil keine Hoffnungen und stattdessen auf Einschränkungen gefasst. Sie erwarten, dass Skonti in dem Rechtsstreit als Rabatte bewertet werden.

Ein Viertel der Teilnehmer ließ sich nicht auf die Frage ein, wie der Skonto-Streit ausgehen werde: Das sei reines Rätselraten und nicht vorhersehbar. 1 Prozent hatte keine Meinung. An der Umfrage nahmen am 20. und 21. Januar insgesamt 294 Leserinnen und Leser von APOTHEKE ADHOC teil.

Der Skonto-Streit wird zunächst vor dem Landgericht Aschaffenburg verhandelt. Eine endgültige Klärung vor dem Bundesgerichtshof (BGH) könne aber bis zu fünf Jahre auf sich warten lassen, meint Köber. Laut der Wettbewerbszentrale verstößt AEP mit seinen Einkaufskonditionen gegen das Preisrecht.

Hintergrund der Auseinandersetzung ist die Umstellung der Großhandelsvergütung im Jahr 2012: Seitdem erhalten die Großhändler eine fixe Pauschale von 70 Cent pro Rx-Packung. Nur aus der zusätzlichen prozentualen Vergütung von 3,15 Prozent dürfen sie den Apotheken Rabatte gewähren.

Schon im Dezember hatte die Wettbewerbszentrale den Großhändler deshalb abgemahnt. AEP gewährt Apotheken 3 Prozent Rabatt und 2,5 Prozent Skonto – aus Sicht der Wettbewerbszentrale mehr als der zulässige Höchstrabatt. AEP verweigerte die aus Bad Homburg geforderte Unterlassungserklärung und ließ sich damit auf die gerichtliche Klärung ein.

Auch Experten sind sich uneins: So hält etwa der Arzneimittelrechtexperte Dr. Elmar Mand Skonti für zulässig, solange eine angemessene Gegenleistung erfolgt. Sein Kollege Peter von Czettritz meint dagegen, dass Skonti wie Rabatte zu behandeln seien.

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