Apothekenpflicht

Abtei muss sich erklären

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Wegen der Vermarktung seines Produktes „Baldrian plus Passionsblume“ in der Drogerie und im Einzelhandel muss sich der Hersteller Abtei nun gegenüber seiner Aufsichtsbehörde erklären. Die Tochter des Pharmakonzerns GlaxoSmithKline wurde von der Bezirksregierung Detmold aufgefordert, zu dem Sachverhalt Stellung zu nehmen. Anschließend will die Behörde erforderliche Maßnahmen prüfen.

Hintergrund ist die Änderung der Verordnung über apothekenpflichtige und freiverkäufliche Arzneimittel zum 1. Mai: Kombinationen mit Baldrian und Passionsblume werden dann aus der Apothekenpflicht entlassen. Abtei hatte allerdings schon zum Januar ein Produkt im Mass Market eingeführt, das beide Arzneipflanzen enthält. Unter der gleichen Zulassungsnummer hatte Abtei zuvor das apothekenpflichtigen Produkt „Alluna Tag zur Beruhigung“ vertrieben.

Ob die Bezirksregierung weitere Schritte einleitet, hängt nun von der Antwort des Herstellers und der anschließenden Beurteilung ab. Die Behörde kann den Verstoß als Ordnungswidrigkeit ahnden, aber auch von einem Bußgeld absehen.

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