Schweiz

Volksabstimmung zu Praxisapotheken

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Im Kanton Zürich findet voraussichtlich im November eine Volksabstimmung zur ärztlichen Selbstdispensation statt. Damit könnte ein jahrelanger Streit zwischen Ärzten und Apothekern um die Abgabehoheit ein vorläufiges Ende finden. Denn Mediziner und Pharmazeuten wollen das Ergebnis der Bürgerbefragung akzeptieren, hieß es.

Hintergrund des von der Zürcher Ärztegesellschaft eingebrachten Begehrens „Ja zur Wahlfreiheit beim Medikamentenbezug“ ist eine Auseinandersetzung um die Medikamentenabgabe im Kanton. Laut Gesundheitsgesetz aus dem Jahr 1962 dürfen Ärzte nur außerhalb der Städte Zürich und Winterthur ihren Patienten Medikamente abgeben. Nach einer Beschwerde von Medizinern hatte das Verwaltungsgericht 1998 eine neue Regelung gefordert. Doch zwei Volksabstimmungen über Vorschläge des Parlaments scheiterten: Weder eine Abstandsregelung von 500 Metern noch die Beschränkung der Selbstdispensation auf Städte ohne 24-Stunden-Apotheke fanden in der Bevölkerung ausreichend Befürworter.

2005 bestätigte das schweizerische Bundesgericht die Verfassungsmäßigkeit der Dispensierbeschränkung und hob die von der Kantonsregierung ein Jahr zuvor angeordnete Freigabe auf. 2006 reichten daher die Zürcher Ärzte eine neue Volksinitiative ein, die Selbstdispensation ohne Einschränkungen zu erlauben. Während die Regierung das Anliegen der Ärzte unterstützt, sprach sich das Kantonsparlamente Anfang der Woche gegen eine Freigabe aus. Nun müssen die Verbraucher entscheiden.

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