Berufserlaubnis weg, Ermittlungen laufen

Skandal in Österreich: Apotheker fälschte Uniabschluss

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Berlin -

Österreichs Apotheken stehen unter Schock, die Kammer spricht von einem „bisher einzigartigen Vorfall“. Einem Apotheker wurde die Berufsberechtigung aberkannt, weil er den sogenannten Sponsionsbescheid der Universität Wien mutmaßlich gefälscht haben soll. Der Apotheker, der verschiedene Funktionen bei Kammer und Verband inne hatte, erfüllt somit nicht die notwendigen Voraussetzungen, um als Pharmazeut und Apotheker tätig zu sein. Mittlerweile haben die ersten Medien das Thema aufgegriffen.

Nach knapps sechs Jahren fiel der Schwindel auf. Der gefälschte Sponsionsbescheid – die Urkunde über das abgeschlossene Master-Studium der Pharmazie – war die Grundlage für die Erteilung der Berufsberechtigung und stammt aus dem Jahr 2018. Für die Sachbearbeiterin sei die Urkunde nicht als Fälschung zu erkennen gewesen, teilt die Kammer mit.

Die Universität Wien habe die Kammer über die mutmaßliche Fälschung informiert. Der Apotheker habe anders als angegeben, das Pharmaziestudium nicht ordnungsgemäß abgeschlossen.

Der vermeintliche Vorzeigeapotheker hatte zahlreiche Funktionen bei der Kammer, dem Verband Angestellter Apotheker Österreich (VAAÖ) und den Autrian Young Pharmacists (AYP) inne und war zeitgleich in einer Apotheke und in Kliniken beschäftigt. Außerdem verfasste er Fachartikel in verschiedenen Zeitschriften und stand Aspirant:innen mit Rat und Tat zur Seite.

Als der Schwindel auffiel, wurde ihm die Berufsberechtigung für die Ausübung des Berufes des Apothekers entzogen und er folglich aus den verschiedenen Funktionen enthoben. Zudem wurden die zuständigen Strafbehörden informiert.

Schutz des Berufsstandes

Zunächst meldete sich der VAAÖ zu Wort: „Wir sind schwer betroffen und werden bei der Aufklärung mit aller Kraft mit den entsprechenden Stellen zusammenarbeiten. Ebenso wurden von Seiten der Österreichischen Apothekerkammer – als dafür zuständiges Organ – zum Schutz unseres Berufsstandes alle notwendigen Maßnahmen getroffen, damit sich ein Fall wie dieser nicht wiederholen kann.“

Laut Kammer sind derartige Täuschungen spätestens seit der Verschärfung des Prüfungsprozesses im Zuge der Corona-Pandemie im Jahr 2020 praktisch auszuschließen. Allerdings prüfe man, ob die Prüfungsmodalitäten verschärft werden müssen.

Erst Bachelor, dann Master

Um in Österreich die Berufsberechtigung als Apotheker oder Apothekerin zu erlangen, sind ein Master-Abschluss in Pharmazie und das erfolgreiche Absolvieren des Aspirantenjahres in einer öffentlichen Apotheke oder Krankenhausapotheke Voraussetzung. Das Studium kann in Wien, Graz, Innsbruck oder Salzburg absolviert werden.

Das Bachelorstudium Pharmazie dauert in der Regel sechs Semester. Vermittelt werden grundlegende wissenschaftliche Kenntnisse. Darauf folgt ein Maserstudium Pharmazie: In vier Semestern wird unter anderem Wissen zu Herstellung, Qualitätssicherung, Wirkung und Wechselwirkung von Arzneistoffen sowie deren Anwendungen vermittelt.

Den praktischen Teil bilden das Aspirantenjahr und der Aspirantenkurs, der bei der jeweiligen Landesgeschäftsstelle der Apothekerkammer auf Bundeslandebene absolviert wird. Den Abschluss stellt die Aspirantenprüfung dar. Ist diese erfolgreich, wie es im aktuellen Fall wohl gewesen sein soll, wird das staatliche Apothekerdiplom verliehen. Um schließlich in einer öffentlichen Apotheke oder Krankenhausapotheke als Apotheker:in tätig sein zu dürfen, ist außerdem eine allgemeine Berufsberechtigung nötig, die von der Apothekerkammer erteilt wird.

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