Balearen

Premier darf Apotheke behalten

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Berlin -

Der balearische Ministerpräsident José Ramón Bauzá (PP, Volkspartei) darf seine Apotheke in der Gemeinde Marratxí auf Mallorca behalten. Die Richter des balearischen Gerichtshofs haben das Amt des Premiers mit dem Betrieb einer Apotheke für vereinbar erklärt.

Das Urteil fiel allerdings nicht einstimmig aus. Drei der fünf Richter sahen in der Vereinbarkeit der Führung des politischen Amts und des Betriebs kein Problem. Die anderen zwei stimmten gegen die Abweisung der Klage, die die Oppositionsparteien PSOE (Spanische Sozialistische Arbeiterpartei) und Més per Mallorca (Mehr für Mallorca) im Jahre 2012 eingereicht hatten.

Die Opposition hatte Bauzá vorgeworfen, sein Amt und sein Privatunternehmen unrechtmäßig miteinander zu vereinbaren. Der Apotheker, der an der Universität Complutense in Madrid studiert hatte, ist seit 2011 Präsident der balearischen Regierung.

Die Richter verweisen in ihrem Urteil darauf, dass Bauzá vor seinem Amtsantritt einen Stellvertreter für die Leitung der Apotheke benannt und damit die Verantwortung für seine Geschäfte abgetreten habe. Die Apotheke befinde sich zwar weiterhin in seinem Besitz und er bekomme auch anteilige Einnahmen aus dem Betrieb, habe aber nichts mit der Geschäftsführung zu tun.

Folge man der Argumentation der Kläger, könne praktisch kein Berufstätiger Regierungsmitglied sein, da es immer Entscheidungen gebe, die die eigene Branche beträfen, so die Richter. In dem Urteil wird zudem darauf verwiesen, dass Bauzás Apotheke keinen Vertrag mit dem balearischen Gesundheitsministerium eingegangen sei und die Einnahmen aus öffentlichen Mitteln für Arzneimittel über die Apothekerkammer abgerechnet würden. Bauzá hatte sich das Fortführen der Apotheke im Jahre 2012 zudem vom Regierungskabinett genehmigen lassen.

Insgesamt kommt die Entscheidung eher überraschend, denn zuvor war ein ähnlicher Fall anders ausgegangen. 2007 hatte ein Gericht entschieden, dass die damalige Gesundheitsministerin Aina Salom nicht gleichzeitig Besitzerin einer Apotheke sein durfte. Die PSOE-Politikerin war daraufhin zurückgetreten.

Die Richter verweisen jedoch in ihrer jetzigen Entscheidung darauf, dass Bauzá im Gegensatz zu Salom keinen Vertrag mit der öffentlichen Verwaltung abgeschlossen habe.

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