Apotheker Lorenz Schmid soll für seine Stammkunden illegal Potenzmittel beschafft haben. Der Betreiber der Toppharm Apotheke in der Zürcher Innenstadt ist kein Unbekannter: Früher machte er Regionalpolitik, lange saß er im Schweizer Apothekerverband Pharmasuisse im Vorstand. Seinen Posten hat er nun abgegeben. Was aus seinem Präsidenten-Posten beim Zürcher Apothekerverband wird, steht noch nicht fest, seine Nennung auf der Verbandsseite wurde aber bereits entfernt.
Sieben Jahre lang soll der Apotheker die illegalen Geschäfte nebenher betrieben haben, berichtet „Der Beobachter“. Die importierten Cialis- und Tadalafil-Präparate aus Deutschland seien in der Schweiz nicht zugelassen gewesen – was der Hauptgrund für die nun verhängte Strafe ist. „Wir nehmen den Entscheid von Lorenz Schmid, per sofort zurückzutreten, zur Kenntnis und begrüssen diesen Schritt“, so Pharmasuisse-Präsidentin Martine Ruggli gegenüber der Seite zum Rücktritt aus dem Verband.
Schmid wurde nun von der Heilmittelbehörde Swissmedic zu einer Geldstrafe über 53.000 Franken und einer zusätzlichen Geldbuße über 10.000 Franken verurteilt. Zudem müsse er die Verfahrenskosten von 2900 Franken zahlen.
Zwischen 2018 und 2023 soll er laut der im Medienbericht zitierten rechtskräftigen Strafverfügung von Swissmedic für rund 187.000 Franken Cialis sowie Tadalafil im Wert von 3700 Franken eingeführt und verkauft haben. Swissmedic spreche von einem „gerade noch leichten bis mittelschweren“ Verschulden und von einem „namhaften Nebenverdienst“.
Neben den Potenzmitteln soll Schmid auch rezeptpflichtiges Melatonin – im Wert von etwa 23.000 Franken – und Dehydroepiandrosteron – im Wert von 58.000 Franken – beschafft haben, das als verbotenes Dopingmittel aus der schwarzen Liste des Bundes geführt wird. Swissmedic schließe zudem nicht aus, dass noch weitere Arzneimittel unerlaubterweise eingeführt worden seien.
In Ausnahmefällen dürfen Schweizer Apotheker auch nicht zugelassene Arzneimittel einführen und abgeben, aber: „Es wurden weder ‚kleine‘ Mengen eingeführt, noch waren diese für jeweils eine bestimmte Patientin oder einen bestimmten Patienten oder für Notfälle bestimmt […]. Vielmehr hat der Beschuldigte diese in regelmässigen Abständen für eine nicht näher bestimmte, weil stetig wechselnde Gruppe von Stammkunden bestellt und führte einige davon an Lager“, wird aus der Strafverfügung zitiert. Außerdem sei der Apotheker der Heilmittelbehörde bereits vorher schon aufgefallen.
Schmid selbst sprach dem „Beobachter“ gegenüber von einem eigenen „Verfahrensfehler“, da er nicht die benötigte Grosshandelsbewilligung gehabt habe. Seiner Ansicht nach sei der Parallelimport seiner importierten Ware aber nicht verboten gewesen. Die Strafverfügung habe er akzeptiert, um einem langwierigen Prozess aus dem Weg zu gehen.
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