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Arzneimittelabgabe

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Im Kanton Zürich steht am Sonntag eine Volksabstimmung zur Medikamentenabgabe an. Bei der von der Ärztegesellschaft des Kantons lancierten Initiative „Ja zur Wahlfreiheit beim Medikamentenbezug“ geht es um die Frage, ob in den Arztpraxen der Städte Zürich und Winterthur künftig Arzneimittel an Patienten ausgegeben werden dürfen. Bereits im Vorfeld liefern sich Ärzte und Apotheker erbitterte Gefechte. Es geht um bis zu 200 Millionen Schweizer Franken, die nach Berechnungen der Krankenkassen von den Apotheken zu den 1900 in Frage kommenden Arztpraxen verlagert werden könnten.

Wie in anderen Kantonen mit geringerer Apothekendichte ist die Selbstdispensation in ländlichen Regionen um Zürich seit mehr als 50 Jahren erlaubt. Für die Mediziner in den beiden großen Städten Zürich und Winterthur gilt laut Gesundheitsgesetz dagegen ein Dispensierverbot. In den vergangenen zehn Jahren haben die Mediziner daher zahlreiche juristische und politische Manöver gegen die Vorschrift gestartet, darunter bereits zwei Abstimmungen unter der Bevölkerung.

Während die Pharmazeuten vor einem Apothekensterben sowie Interessenkonflikten seitens der Mediziner und damit verbundenen Ausgabensteigerungen warnen, werben die Ärzte mit der Bequemlichkeit für die Patienten. Studien, nach denen in Kantonen mit Selbstdispensation die Arzneimittel in höheren Dosierungen verordnet werden und die Gesundheitskosten höher liegen, lassen die Mediziner nicht gelten. Auch von einer Anreizwirkung zugunsten der Niederlassung auf dem Land wollen die Ärzte nichts wissen.

In Anzeigen warnen ausgerechnet die Landärzte, die von der Abstimmung überhaupt nicht betroffen sind, vor einer Ausweitung des Dispensierverbots - angeblich aus Solidarität zu ihren städtischen Kollegen. Tatsächlich steht so etwas in der von den Medizinern selbst lancierten Debatte überhaupt nicht zur Diskussion. Die Apotheker können sich über Rückendeckung durch die Weltgesundheitsorganisation (WHO) sowie den schweizerischen Preisüberwacher freuen, die beide an der Trennung von Verordnung und Abgabe festhalten.

Erstaunlich neutral haben sich die Krankenkassen gestellt. Zwar wollen die Kassen bei den Abrechnungen bereits medizinisch kaum zu begründende Leistungsausweitungen durch dispensierende Ärzte festgestellt haben. Doch die Kassen hoffen, im Zuge einer eventuellen Freigabe den Taxpunktwert senken zu können. Praxen hätten viel geringere Betriebskosten als Apotheken; zudem könnten durch einseitige Kürzungen Fehlanreize minimiert werden, heißt es.

Diese Absichtserklärung hat wiederum die Apotheker in Alarmbereitschaft versetzt, zumal die Ärzte im Falle eines niedrigeren Honorars für die Kassen zwangsläufig zu bevorzugten Anbietern werden müssen. Die Abstimmung im bevölkerungsreichsten Kanton dürfte in jedem Fall wegweisend für die Arzneimittelversorgung in der gesamten Schweiz werden.

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