Frankreich

Apothekerkammer klagt vor dem EuGH

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Die französische Apothekerkammer hat eine Nichtigkeitsklage beim Europäischen Gerichtshof (EuGH) eingereicht. Hintergrund ist die im Dezember von der Europäischen Kommission verhängte Kartellstrafe in Höhe von fünf Millionen Euro wegen vermeintlicher Wettbewerbsverstöße.

„Wir wollen den Gerichtshof davon überzeugen, dass wir im Sinne der Patienten gehandelt haben“, sagte Kammerpräsidentin Isabelle Adenot. „Wir glauben zudem, dass die Kommission Fehleinschätzungen bei der Auslegung des europäischen Wettbewerbsrechts und bei der Interpretation des französischen Rechts getroffen hat.“ Der EuGH solle nun die Entscheidung der Kommission sowohl formal und inhaltlich als auch auf deren Rechtmäßigkeit prüfen.

Die Generaldirektion Wettbewerb bei der EU-Kommission hatte ein Verfahren gegen die Kammer eingeleitet und sie beschuldigt, die Wettbewerbsregeln im Markt der biomedizinischen Labore zu verletzten. Neben Apotheken beaufsichtigt die französische Kammer auch medizinische Analyseunternehmen.

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