„Wir brauchen reibungslose Abläufe“

eAU: Kassen ziehen Bilanz

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Berlin -

Das E-Rezept nimmt nur langsam Fahrt auf, bei der elektronischen Krankmeldung (eAU) sind die Krankenkassen schon deutlich weiter. Laut dem GKV-Spitzenverband wurden seit Anfang des Jahres mehr als eine Million Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen zwischen Kassen und Arbeitgeber:innen ausgetauscht.

Alle 97 Krankenkassen hätten sich an dem Pilotprojekt beteiligt. Die Bilanz des Kassenverbands nach dem ersten Quartal fällt positiv aus: „Das erste Quartal der Pilotierung stimmt zuversichtlich, dass wir die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung in absehbarer Zeit und in vollem Umfang auf die Schiene bekommen. Über eine Million zwischen Kassen und Arbeitgebenden übermittelte Datensätze sind ein positives Zeichen dafür, dass dieser Teil des Verfahrens funktioniert”, sagt Dr. Doris Pfeiffer, Vorstandsvorsitzende des GKV-Spitzenverbandes.

500.000 Anfragen von Arbeitgeberinnen und knapp 600.000 Rückmeldungen der Kassen wurden gezählt. Dabei konnten die Kassen laut GKV-Spitzenverband ausnahmslos alle Anfragen beantworten, in 80 Prozent der Fälle auch mit eAU-Daten. Wenn dies nicht möglich war, lag in den meisten Fällen keine eAU bei der Kasse vor, weil die ärztliche Praxis sie nicht übermittelt hatte.

8634 E-Rezepte eingelöst

Beim E-Rezept zeigt das Dashboard der Gematik mit Stand heute 8634 eingelöste Verordnungen. Das ist ein Plus von rund 1400 im Vergleich zur Vorwoche. Besonders dynamisch entwickelt sich die digitale Verordnung aber nicht. Gematik-Chef Dr. Markus Leyck Dieken hatte bei der VISION.A die Erwartung geäußert, dass die Zahlen im zweiten Quartal anziehen, wenn mehr Arztpraxen zum Ausstellen von E-Rezepten in der Lage sind. Zunächst sollen in der erweiterten Testphase 30.000 E-Rezepte eingelöst sein, bevor über einen flächendeckenden Roll-out gesprochen werden soll.

Bei der eAU ist die Entwicklung schon etwas weiter: Bereits seit Anfang des Jahres sind ärztliche Praxen verpflichtet, diese für ihre Patient:innen an die Krankenkasse zu schicken. Dafür nutzen sie die Telematikinfrastruktur (TI). Doch auch hier nutzen viele Praxen das herkömmliche Verfahren des Ausdrucks, weil sie technisch noch nicht zur digitalen Übermittlung in der Lage sind.

Dr. Doris Pfeiffer: „Was wir jetzt brauchen, sind reibungslose Abläufe im ersten Teil des Verfahrens, also bei der Übermittlung der eAU von ärztlichen Praxen an die Kassen. Ich appelliere daher an alle Ärztinnen und Ärzte, die eAU kurzfristig umzusetzen und möglichst viele digitale Krankmeldungen auszustellen. Das ist die Voraussetzung für einen funktionierenden Regelbetrieb.”

Pilotphase bis Ende 2022

Die Pilotphase für Arbeitgeber:innen läuft nach der aktuellen gesetzlichen Änderung bis zum Jahresende. Bis dahin sind Beschäftigte weiterhin verpflichtet, die Arbeitsunfähigkeit nachzuweisen. Für Arbeitgeber:innen ist die Teilnahme am Pilotprojekt freiwillig. Sie haben damit die Chance, ihre internen Abläufe auf eAU-Tauglichkeit zu testen.

Die Versicherten sollen damit entlastet werden. So seien die Praxen dafür zuständig, dass die eAU-Daten an die Kasse gehen. Die Arbeitgeber:innen wiederum sind in der Eigenverantwortung, die eAU ihrer Mitarbeitenden aktiv bei den Kassen abzurufen. Für Versicherte bleibt nur die Pflicht, sich wie gewohnt zu Beginn der Arbeitsunfähigkeit bei der Arbeit abzumelden und die voraussichtliche Dauer der Arbeitsunfähigkeit anzugeben.

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