Fehlerhafte Verordnungen

E-Rezept: Wo bleibt der Referenzvalidator?

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Berlin -

Beim E-Rezept ruckelt es nicht nur technisch noch an vielen Ecken. Auch falsch ausgestellte E-Rezepte, die unnötigen Mehraufwand bedeuten, regen viele Apotheken auf. Dabei hat die digitale Variante des Rezeptes doch beste Voraussetzungen, dass Fehler direkt beim Erstellen in den Praxen angezeigt werden könnten. Genau das war die Idee des Referenzvalidators, der 2022 zur Sicherheit aller Beteiligten angekündigt wurde. Seitdem ist es aber ruhig geworden um dieses nützliche Tool.

Apotheker Dr. Mohammed Radman aus Leipzig würde sich sehr freuen, wenn der Referenzvalidator endlich eingesetzt werden würde. Noch ist die Fehleranfälligkeit des E-Rezeptes einfach zu groß. Das Abgleichtool könnte feststellen, ob der Datensatz eines E-Rezepts mit den Vorgaben von Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) und GKV-Spitzenverband übereinstimmt. „Ich hatte 2022 mal in einem Seminar davon gehört und jetzt ist das wie verschollen“, so Radman.

Doch bei der Abda ist man nach wie vor an der Sache dran und habe auch im Brief, der Ende vergangenen Jahres an das Bundesgesundheitsministerium (BMG) ging, auf den immer noch ausstehenden Referenzvalidator hingewiesen. Der Deutsche Apothekerverband (DAV) habe beim Referenzvalidator bewiesen, „praxisorientierte Technologiekonzepte zu liefern, deren Mehrwert von allen Seiten anerkannt wird“, so Sprecher Benjamin Rohrer. „Bedauerlicherweise konnte ein verbindlicher Einsatz des Referenzvalidators an allen zentralen Punkten des E-Rezeptes nicht erreicht werden.“

Die Standesvertretung sieht das Tool als „absolut zwingend notwendig“ beim Einsatz am E-Rezept-Fachdienst. Hier werde derzeit ein alternativer Validator genutzt. „In der Praxis zeigt sich leider, dass dieser, wie erwartet, keine hundertprozentige Ergebnisgleichheit zum Referenzvaldiator erreicht“, schreibt die Abda. „Leider kommt die Gematik hier nicht dem Beschluss nach, erstens das entsprechende Delta strukturiert zu identifizieren und dieses dann zweitens schnellstmöglich zu beseitigen.“ Die Abda habe das BMG bereits mehrfach um Unterstützung gebeten, die Gematik mit der aktiven Angleichung der Validierung des E-Rezept-Fachdienstes an den Referenzvalidator zu beauftragen. Doch passiert ist hier noch nicht viel.

Referenzvalidator mit Einschränkungen

Und was sagt die Gematik zur weiterhin ausstehenden Aufgabe? Sie verweist darauf, dass der Referenzvalidator mit dem E-Rezept-Prüfmodul auf der GitHub-Seite der Gematik zur Verfügung stehe. Seit dem 1. November „sind die Ergebnisse des Referenzvalidators gemäß der Technischen Anlage 7 zur Arzneimittelabrechnungsvereinbarung gemäß §300 Absatz 3 SGB V verbindlich hinsichtlich der Feststellung, ob ein technischer Fehler besteht, der eine Dateiabweisung begründet.“ So könnten nun beispielsweise Verordnungsdaten auf die technische Validität entsprechend den Vorgaben der KBV überprüft werden – „nicht aber die über die technischen Vorgaben hinausgehenden fachlichen Regeln anderer Quellen“.

Genau hier scheint das Problem begründet: Wirklich umfänglich abgleichend arbeitet das Tool bisher nicht. So werden weiterhin E-Rezepte als valide eingestuft, die der Prüfung in den Apotheken nicht standhalten. Außerdem ergänzt die Gematik: „Insbesondere bei von der KBV definierten Freitextfeldern kann die technische Prüfung des Validators lediglich feststellen, ob eine Angabe erfolgt ist.“ Dem Vernehmen nach reicht dann schon ein Leerzeichen im Freitextfeld dafür aus, dass die Verordnung durchgeht. Unter einem rechtssicheren Referenzvalidator, der vor Retaxationen schützt, hat sich zumindest die Apothekerschaft sicher etwas anderes vorgestellt.

Bereits im Mai 2022 wurde die Erstellung und der Einsatz eines Referenzvalidators für die Telematikinfrastruktur (TI) verbindlich beschlossen. Dieser sollte ab November 2022 zum Einsatz kommen und helfen, den Verwaltungsaufwand für die Apotheken zu minimieren. Apotheken wären demnach so sichergegangen, dass nur technisch korrekte und mit der Arzneimittelverschreibungsverordnung (AMVV) konforme Verordnungen in den Fachdienst der TI eingestellt und später weiterverarbeitet werden können. „So reduziert der Einsatz des Validators das Risiko von Retaxationen enorm. Wir gehen derzeit davon aus, dass es bis zur Einführung des Referenzvalidators weiterhin keine Retaxationen wegen technischer Fehler geben wird“, hieß es vor dazu von den Apothekerverbänden.

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