Freitext willkürlich genutzt

Trotz E-Rezept: Kunde erhält Dosierung auf Muster-16

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Berlin -

Eine Inhaberin aus Sachsen hat schon viele kuriose Fälle rund um das E-Rezept erlebt. Ihr jüngster lässt sie allerdings besonders ratlos zurück. „Ein Kunde bekam seine Arzneimittel per E-Rezept verordnet, aber für die Dosierung legte er mir ein Papierrezept vor“, berichtet sie. Auch der Freitext in den digitalen Verordnungen würde immer wieder völlig willkürlich genutzt: „Im Prinzip kann da auch eine Backanleitung rein“, moniert sie und fragt sich, warum fehlerhafte E-Rezepte überhaupt in die Cloud geladen werden können.

Ein Stammkunde legte der Inhaberin kürzlich ein Papierrezept vor und reichte ihr zusätzlich auch seine elektronische Gesundheitskarte. „Ich habe die E-Rezepte alle laden können, nur in keiner Verordnung war auch die Dosierung angegeben“, erklärt sie. Diese habe sich auf dem Muster-16-Formular befunden. „Das habe ich so auch noch nicht erlebt.“

Sie ärgert sich über die Zusatzarbeit, die durch fehlerhafte oder gar nicht erst ausgestellte E-Rezepte entstehen würde. „Ich habe so oft den Fall, dass Arztpraxen einfach irgendetwas verordnen – am besten noch ohne PZN – sodass man die Patienten im Notdienst oder am Samstag eigentlich gar nicht versorgen kann“, ärgert sich die Inhaberin. „Erst neulich hatte ich einen Patienten, der von seinem Orthopäden Tramabeta 50 mg retard verordnet bekam, ohne Angabe der PZN.“ Das Mittel sei aber schon seit mehreren Jahren außer Handel. Die einzige Option: „Ich habe ihn wieder zurück zum Arzt geschickt, weil ich schlicht nichts abgeben konnte.“

Backrezept im Freitext

Über die Willkür bei den Freitextverordnungen der E-Rezepte kann sie ebenfalls nur den Kopf schütteln. „Im Prinzip kann da auch ein Backrezept drinstehen, wenn das Medikament ohne PZN verordnet wird oder Angaben fehlen. Arztpraxen machen dann gerne eine Freitextverordnung daraus. Die Mehrarbeit bleibt bei uns in den Apotheken hängen“, beanstandet sie. Auch Verordnungen, die vom Patienten erwartet werden, aber noch nicht abrufbar sind, würden den Ablauf im Alltag erheblich stören. „Wenn nichts in der Cloud vorhanden ist, der Patient aber seine Medikamente braucht, dann fängt die Telefoniererei an.“

Das ginge oft über den Feierabend hinaus. „Das Problem ist, wir bekommen es schlicht nicht vergütet, wollen aber die Kundschaft auch nicht im Regen stehen lassen“, erklärt sie. „Wenn dabei für das Arzneimittel im Endeffekt nur ein paar Euro hängen bleiben, der Kunde den Mehraufwand meist auch nicht sieht, dann frage ich mich, wofür.“ Das sagt die Inhaberin vor allem im Hinblick auf den Versandhandel. „Dort kümmert sich niemand um solche Probleme.“

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