KVBW kritisiert Zwang

Pflicht ab Oktober: ePA-Sanktionen sind „eine Zumutung“

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Stuttgart -

Ab dem 1. Oktober soll bundesweit die Pflicht zur Nutzung der elektronischen Patientenakte (ePA) gelten. Wer als Vertragsarzt oder -psychotherapeut die technischen Voraussetzungen nicht erfüllt, muss dann laut gesetzlicher Vorgabe ab dem vierten Quartal mit Sanktionen rechnen. Die Kassenärztliche Vereinigung Baden-Württemberg (KVBW) spricht von einer Zumutung. Die Frist sei zu kurz gesetzt, das System immer noch steuerungsanfällig und einige datenschutzrechtliche Fragen immer noch ungeklärt.

„Dass der Gesetzgeber uns KVen unter diesen Umständen dazu zwingt, Praxen ab dem Quartal 4/2025 zu sanktionieren, wenn sie nicht ePA-ready sind, ist eine Zumutung. Wir KVen werden mal wieder gezwungen, gegen unsere Mitglieder zu agieren und haben keine Wahl“, sagt Dr. Karsten Braun, Vorstandsvorsitzender der KVBW. Vorgesehen seien zwei Sanktionen: eine einprozentige Honorarkürzung und eine Kürzung der TI-Pauschale.

Laut einer aktuellen Umfrage der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) und des Bundesverbands Gesundheits-IT (bvitg) hat rund ein Viertel der Anbieter von Praxissoftwaresystemen (PVS) das ePA-Modul noch nicht ausgeliefert oder erst für das dritte Quartal dieses Jahres angekündigt. Praxen hätten somit kaum Gelegenheit, die Funktionen in ihren Systemen ausreichend zu testen und in den Praxisalltag zu integrieren, kritisiert die KVBW. Zudem zeigten auch Rückmeldungen aus der Ärzteschaft, dass Komfort, Konfigurierbarkeit sowie Automatisierungsgrad der ePA-Funktionen je nach System stark variierten.

TI-Störungen

Zudem sei das System immer noch störungsanfällig: Allein zwischen Ende April und Anfang Juli 2025 habe es 21 ePA-relevante TI-Störungen gegeben, darunter eine siebeneinhalbstündige Großstörung bei Arvato. Die ePA sei allein in dieser Zeit über 67 Stunden lang nicht verfügbar gewesen – das ergebe eine Verfügbarkeitsrate von nur 96 Prozent, kritisiert der KVBW. Hochgerechnet auf ein Jahr entspräche dies einer Nichtverfügbarkeit von 348 Stunden oder 14,5 Tagen.

Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) verlange für kritische Infrastrukturen aber deutlich höhere Werte von 99 bis 99,9 Prozent. „Dass man unter solchen Bedingungen von flächendeckender ePA-Nutzung spricht, ist realitätsfern“, betont Braun.

Datenschutzfragen

Neben den technischen Mängeln seien auch immer noch datenschutzrechtliche Fragen offen. Die Bundesbeauftragte für den Datenschutz prüft aktuell das Opt-out-Verfahren, nachdem Sicherheitslücken bekannt wurden. Auch der Chaos Computer Club (CCC) hatte zuvor mehrfach mögliche Angriffsszenarien aufgezeigt. Zudem kritisiert die KVBW die unzureichende Aufklärung durch die Krankenkassen: Viele Patientinnen und Patienten wüssten nichts über ihre neue elektronische Akte, ihr Widerspruchsrecht oder die notwendige App zur Steuerung der Zugriffsrechte.

Keine Kontrolle der Befüllung

Die KVBW will nun prüfen, ob die Praxen technisch in der Lage sind, ePA-Daten zu übermitteln. Dies erfolge automatisiert über den Abrechnungsdatensatz. Eine Kontrolle der tatsächlichen Befüllung finde aber nicht statt. „Wir werden auch künftig niemanden beaufsichtigen, wie er die ePA nutzt. Das ist nicht unsere Aufgabe und auch nicht leistbar“, stellt Braun klar.

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