Die Digitalisierung im Gesundheitswesen schreitet weiter voran, immer mehr Funktionen sollen immer einfacher möglich werden. Doch in vielen Fällen hakt es noch im Bereich der Nutzerfreundlichkeit. Und so wird beispielsweise auch die elektronische Patientenakte (ePA) bisher kaum von den Versicherten genutzt. Nachdem die Gematik 2022 für die Telematikinfrastruktur (TI) ein mögliches Videoident-Verfahren untersagte, wurde nun ein erster Anbieter zugelassen.
Für die Identifikation hatte die Gematik in Abstimmung mit dem Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) bestimmte Verfahren als geeignet ausgewiesen: die Online-Ausweisfunktion des neuen Personalausweises (mit eID), die Identifikation mittels elektronischer Gesundheitskarte (eGK) und PIN, Postident in der Filiale oder die persönliche Identifikation in der Geschäftsstelle der Krankenkasse.
„Diese Festlegung wird bei Bedarf erweitert oder reduziert“, hieß es weiter. Und: Das Apoident-Verfahren steht hier – mit Stand 19. Juni 2023 – noch als einziges unter „Verfahren, welche zur Festlegung vorgemerkt sind“. Umgesetzt wurde es bisher nicht, dem Vernehmen nach gingen die Vorstellungen der Kassen und des Deutschen Apothekerverbands (DAV) viel zu weit auseinander, was die Vergütung anging.
Anfang August kam nun die Freigabe für „Nect“ hinzu. Die Gematik sprach dem Identifikationsverfahren die sicherheitstechnische Eignung „für die Ausgabe von Identifizierungsmitteln zur Nutzung in der Telematikinfrastruktur“ aus. Die Lösung sei widerstandsfähig und sicherheitstechnisch geeignet für die Identifizierung natürlicher Personen, insbesondere im Rahmen der Herausgabe der Persönlichen Identifikationsnummer (PIN) der eGK.
„ePass“ heißt das Verfahren „für die Ausgabe von Identifizierungsmitteln zur Nutzung in der Telematikinfrastruktur“. „Ausreichende Nachweise über die Widerstandsfähigkeit“ seien erbracht worden, das Verfahren gilt „als sicherheitstechnisch geeignet für die Identifizierung natürlicher Personen, insbesondere im Rahmen der Herausgabe der Persönlichen Identifikationsnummer (PIN) der eGK“.
Das Hamburger Unternehmen, mit dem beispielsweise die Barmer schon länger zusammenarbeitet, bezeichnet sich selbst mit dieser ersten Verfahrenszulassung als „Marktführer bei der Fernidentifizierung für Krankenkassen“. Folgende Leistungen seien nun erschlossen: eGK-Anmeldung beziehungsweise eGK-PIN-Ausgabe – also die digitale Identitätsbestätigung zur Freischaltung und PIN-Ausgabe der eGK sowie die Bestätigung der Identität zur Nutzung der Online-Geschäftsstellen (OGS) der Kassen.
Zusammenhängt diese Neuerung auch mit dem Druck auf die Nutzung der GesundheitsID, die viele digitale Gesundheitsanwendungen erleichtern und überhaupt erst zugänglich machen soll, aber gar nicht so leicht zu bekommen ist. Als Zugang zur ePA oder dem TI-Messenger wird die Relevanz nun steigen. „Die Freigabe durch die Gematik ist ein wichtiger Erfolg – für uns bei Nect und für die digitale Gesundheitsversorgung in Deutschland. Wir freuen uns, dass unsere Technologie den Zugang zu digitalen Anwendungen wie der ePA und dem E-Rezept für eine breite Nutzerbasis einfach und sicher zu ermöglicht“, so Benny Bennet Jürgens, CEO von Nect.
Das Nect Ident-Verfahren mit der eID wird bereits von einigen Kassen, wie der Barmer, eingesetzt. „Allerdings können nur rund 25 Prozent der Krankenkassen-Mitglieder die eID nutzen. Beispielsweise, weil sie die PIN ihrer eID nicht mehr kennen oder schlicht noch nicht freigeschaltet haben“, informiert das Unternehmen.
Auch international gesehen sei das neue Verfahren sinnvoll: „Nect Ident mit ePass kann mit Personalausweisen aus allen EU-Ländern und Reisepässen aus über 180 Ländern weltweit genutzt werden. Nutzende benötigen lediglich ihr Ausweisdokument und können über ein Selfie bestätigen, dass sie die legitime Person sind. Die Freischaltung oder Einrichtung einer PIN ist nicht notwendig.“ Kassen und private Krankenversicherungen könnten mit dem neuen Verfahren „nahezu allen Menschen in Deutschland den Zugang zu ihren Online-Diensten ermöglichen“.