Vor dem verpflichtenden Start

ePA: Jede fünfte Praxis nicht bereit

, Uhr aktualisiert am 23.09.2025 13:04 Uhr
Berlin -

Kurz vor dem Start der verpflichtenden Nutzung der neuen elektronischen Patientenakten (ePA) in den Arztpraxen sind die technischen Voraussetzungen noch nicht überall gegeben. Für den Einsatz müssten die Praxisverwaltungssysteme mit einem ePA-Modul ausgestattet sein, sagte das Vorstandsmitglied der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV), Dr. Sibylle Steiner. Nach dem letzten Stand der KBV seien nun etwa 80 Prozent der Praxen damit ausgerüstet. „Dass etwa ein Fünftel der Praxen noch nicht mit der ePA arbeiten können, sehen wir sehr kritisch.“

Steiner sagte, von einigen Herstellern der Praxissysteme wisse man, dass das Softwaremodul für die ePA im vierten Quartal nachgeliefert werden solle. „Von anderen Herstellern haben wir gar keine Rückmeldung.“ Sanktionen drohten jedoch paradoxerweise den Praxen. Das sei vollkommen inakzeptabel. „Wir werden weiter darauf drängen, dass so schnell wie möglich alle Praxen in die Lage versetzt werden, die ePA in den Arbeitsalltag zu integrieren.“

Zum 1. Oktober wird es für Gesundheitseinrichtungen verpflichtend, Daten in die ePA einzustellen, die rund 70 Millionen gesetzlich Versicherte von ihren Krankenkassen angelegt bekommen haben – als digitalen Speicher für Befunde, Laborwerte oder Medikamente. Der konkrete Betrieb mit der ePA in Praxen und Krankenhäusern wird seit dem Frühjahr bundesweit ausgedehnt. Bisher läuft das Befüllen durch Ärztinnen und Ärzte noch auf freiwilliger Basis.

Drohende Sanktionen für Praxen

Praxen, die künftig kein ePA-Modul einsetzen, drohen Kürzungen bei einer Pauschale für die Anbindung an die Gesundheits-Datenautobahn, wie die KBV erläuterte. Ab 2026 solle ein kompletter Abrechnungsausschluss gelten, wenn eine Praxissoftware ohne zertifiziertes ePA-Modul genutzt wird. Das sei unverhältnismäßig und ein völlig falscher Weg, warnte Steiner. „Es kann nicht sein, dass die Praxen bestraft werden, wenn Hersteller der Softwaresysteme es nicht rechtzeitig schaffen, Module für den ePA-Einsatz bereitzustellen.“

Rund 58.000 der 98.500 Arztpraxen in Deutschland nutzen laut der mehrheitlich bundeseigenen Digitalagentur Gematik bereits die ePA. Auch knapp 20.000 Zahnarztpraxen, rund 6500 Apotheken und 727 Kliniken sind dabei. Zuletzt wurden wöchentlich 1,9 Millionen Dokumente hochgeladen. Es zeige sich deutlich, dass die Praxen Vorreiter bei der Digitalisierung im Gesundheitswesen seien, sagte Steiner. Vor allem stationäre Einrichtungen müssten nachziehen. „Viele Praxen berichten, dass sie nach wie vor Faxgeräte vorhalten müssen, damit die Kommunikation mit den Krankenhäusern und der Pflege läuft.“ Im Informationsaustausch über Entlassbriefe der Kliniken sähen Praxen aber den größten Mehrwert der ePA.

Kliniken rechnen mit späterer ePA-Anbindung

Bei den Kliniken ist zum 1. Oktober keine flächendeckende Anbindung an die ePA zu erwarten, wie die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) Anfang September mitgeteilt hatte. Schon in der Pilotphase sei klar geworden, dass die Einführung nicht mit einem einfachen Software-Update getan sei. Die Voraussetzungen seien komplexer und nicht mit kleineren Einrichtungen wie Praxen vergleichbar. Laut einer Befragung unter 382 Kliniken gehen 58 Prozent davon aus, dass die ePA erst im Laufe des nächsten Jahres krankenhausweit einsetzbar sein kann.

In den Praxen muss sich nun bald zeigen, wie der breite Einsatz startet. Wenn man seine Versichertenkarte am Anmeldetresen einsteckt, gibt man einen Zugriff für 90 Tage frei. „Häufig ist es so, dass beispielsweise die Hausärztin ihren Patientinnen und Patienten mitteilt, dass sie nun erstmalig die ePA befüllt“, erläuterte KBV-Vorstand Steiner.

Aus Praxen höre man leider immer wieder, dass Patienten noch wenig über die ePA wissen. Die Kassen hätten die Pflicht, umfassend darüber zu informieren. „Hier besteht aus unserer Sicht noch deutlicher Nachholbedarf.“ Die Praxisteams hätten keine Kapazitäten dafür.

Unwissenheit über Anspruch auf Einsicht in die Akte

Auf mehr Transparenz dringen die Allgemeinen Ortskrankenkassen (AOK) und das Aktionsbündnis Patientensicherheit. Laut einer Befragung hätten Patienten oft Probleme, ihre eigene Krankenakte zu erhalten, die wichtige Informationen zu Klinikaufenthalten und Praxisbesuchen erfasst. Viele kennen demnach den gesetzlichen Anspruch auf Einsicht in ihre Akte gar nicht. Da die ePA derzeit nur Zusammenfassungen und keine vollständigen Behandlungsdetails enthalte, sei die Möglichkeit zum Anfordern der kompletten Akte auch künftig unverzichtbar.

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