Ministerin verteidigt Kompetenzerweiterungen

Warken: „Apotheker sind keine Kaufleute, das ist ein Heilberuf“

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Berlin -

Apotheken sollen zukünftig stärker in die Versorgung eingebunden werden – und auch unter bestimmten Bedingungen ohne ärztliche Rücksprache verschreibungspflichtige Medikamente abgeben dürfen. So skizzierte es Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU) in ihren Eckpunkten für eine Apothekenreform. Die Ärzteschaft reagierte empört und warnt vor Risiken für die Patientensicherheit.

Trotz der Kritik scheint die Ministerin dennoch an ihren Plänen festhalten zu wollen: „Angesichts der älter werdenden Gesellschaft und des Fachkräftemangels sind wir gezwungen, die Versorgung der Bevölkerung auf mehr Schultern zu verteilen“, erklärt sie im Interview mit der Frankfurter Rundschau.

Die Hausarztpraxen seien voll ausgelastet. Gleichzeitig sollen die Hausärzte eine stärkere Rolle in der Steuerung der Patienten einnehmen, im von der Regierung angedachten Primärarztsystem. „Wir müssen die Apotheken stärker einbinden, zumal andere Länder wie zum Beispiel Frankreich, Großbritannien oder die Schweiz damit sehr gute Erfahrung gemacht haben“, so Warken im Interview.

In den Eckpunkten der Apothekenreform hat die Gesundheitsministerin unter anderem vorgesehen, dass in Apotheken künftig verschreibungspflichtige Arzneimittel ohne ärztliche Verordnung abgegeben werden dürfen, etwa bei chronisch kranken Patienten bei dringendem Bedarf und bekannter Langzeitmedikation. Auch bei einer Reihe von grundsätzlich unkomplizierten Erkrankungen, wie zum Beispiel bei unkomplizierten Harnwegsinfekten, sollen Apotheker eigenverantwortlich bestimmte verschreibungspflichtige Arzneimittel abgeben können.

Katalog gemeinsam mit BÄK und BAK

Auch zur konkreten Umsetzung hat Warken bereits Pläne: Zunächst müsse gesetzlich die Möglichkeit für eine Neuregelung geschaffen werden. Das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) solle unter Beteiligung der Ärzte- (BÄK) und Apothekerkammer (BAK) definieren, in welchen Fällen welche Medikamente abgegeben werden dürfen, erklärte Warken gegenüber der Frankfurter Rundschau. „Es geht nicht darum, dass Apotheken komplexe Diagnosen stellen. Denkbar sind auch Arzneimittelabgaben für Chroniker. Alle wichtigen Informationen dazu sind ja in der elektronischen Patientenakte dokumentiert“, so die Ministerin.

Die Kritik, dass bei der Abgabe in Apotheken wirtschaftliche Interessen statt medizinischer eine Rolle spielen könnten, sieht die Ministerin nicht. „Mit einem eindeutigen Katalog besteht keine Gefahr, dass finanzielle Motive ausschlaggebend werden. Zumal sind Apotheker keine Kaufleute, das ist ein Heilberuf“, stellt Warken im Interview klar.

 

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